Der APS beauftragt die Verwaltung, für das Gebiet der Gewerbe- und Industriekernzone 3.D.2 an der Emmastraße eine Änderung des Bebauungsplans vorzubereiten, um die dort angedachten sowie vorhandenen
Nutzungen langfristig zu sichern. Dabei soll die Zielsetzung der Kategorie D der Kernzonen in die Überarbeitung übernommen werden. Dies sieht vor, einen prägenden Anteil an Gewerbeflächen zu erhalten oder auszubauen. Insgesamt schlägt der APS vor, das Gebiet als Urbanes Gebiet nach §6a der
Baunutzungsverordnung auszuweisen.