09.06.2022 – Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass bei der Höhenentwicklung die städtebauliche Einordnung und ein angemessener Maßstab berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen entsprechende Perspektiven, eine städtebauliche Einbettung sowie ein Nachhaltigkeitskonzept mit Berücksichtigung der energetischen Versorgung des Gebäudes und dem Aufwand bei dessen Erstellung im Rahmen der Bürger:innenbeteiling dargestellt werden.