Ergänzungsantrag zum Beschluss Übernahme des Anlagevermögens durch den Stadtentwässerungsbetrieb 13. Juli 201713. Juli 2017 13.07.2017 – Die Liquidität soll ausschließlich für zeitgleich vermögensmehrende Investitionen mit absolutem Vorrang für Schulbau, die Sanierung und den Bau von Bädern bzw. für wirtschaftlich sinnvolle investive Maßnahmen verwendet werden.