Tempo 30 auf dem Mörsenbroicher Weg für sichere Schul- und Kitawege

An den
Vorsitzenden des Ordnungs- und Verkehrsausschusses
Ratsherrn Norbert Czerwinski

Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 17.09.2025

Antrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Tempo 30 auf dem Mörsenbroicher Weg für sichere Schul- und Kitawege

Sehr geehrter Herr Czerwinski,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Betrifft: 
Tempo 30 auf dem Mörsenbroicher Weg für sichere Schul- und Kitawege
-Antrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf
dem Mörsenbroicher Weg im Abschnitt Mörsenbroicher Ei bis nach der Einmündung
Max-Halbe-Straße und der dort befindlichen Bushaltestelle (in etwa bis Haus Nr. 99)
umzusetzen.

Begründung
Der Mörsenbroicher Weg ist ein stark frequentierter Schul- und Kitaweg. Über die
Einmündung in die gleichnamige Straße wird die Gemeinschaftsgrundschule Max-
Halbe-Straße erreicht. Der Schulweg zur St. Franziskus Schule an der
Herchenbachstraße erfolgt ebenfalls über den Mörsenbroicher Weg. Darüber hinaus
ist der Eingang der Kita St. Franziskus-Xaverius (Mörsenbroicher Weg 4) direkt über
den Hauptarm des Mörsenbroicher Wegs zugänglich, nicht etwa über die Stichstraße.
Somit liegt eine sensible Einrichtung direkt am Mörsenbroicher Weg; durch die
Anbindung zweier Grundschulen handelt es sich darüber hinaus um einen stark
frequentierten Schulweg.

Mit den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) ist am 10.
April 2025 der letzte Baustein für die Umsetzung der Reform des
Straßenverkehrsrechts in Kraft getreten. Nach Artikel 1, Nr. 22 b) wird Nummer XI
wie folgt gefasst: „13 XI. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die
Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, –
tagesstätten, -krippen, -horten, Spielplätzen, allgemeinbildenden Schulen,
Förderschulen für Menschen mit Behinderungen, Alten- und Pflegeheimen,
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (z. B. Wohnheime,
Tageseinrichtungen oder Werkstätten) oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo
30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur
Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr
aller Verkehrsarten mit seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. häufige
Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein-
und Aussteigen an einem häufig genutzten Zugang zur Einrichtung, erhöhter
Parkraumsuchverkehr, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist“.
Diese Voraussetzung ist allein durch den Eingang der Kita St. Franziskus-Xaverius
gegeben.

Ganz neu in der VwV-StVO enthalten sind die anschließenden Formulierungen unter
13a) zu Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen. Auch hier ist in der Regel jetzt
auf Tempo 30 zu beschränken, insbesondere auch auf klassifizierten Straßen und
Vorfahrtsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften. Hochfrequentierte Schulwege
werden so definiert, dass Straßenabschnitte eine Bündelungswirkung hinsichtlich der
Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen haben oder im
Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV stehen. Dies ist beim Mörsenbroicher
Weg der Fall.

Die beschriebenen Sachverhalte werden in der Informationsvorlage OVA/137/2024
nicht berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüße

Mirja Cordes