Übermäßige Quantität bzw. zu starke Verdichtung ist das Problem

Pressemitteilung B-Plan „Nördlich Paulsmühle“ 2018 – politische Kritikpunkte:

Die Belastung des Ortsteils Paulsmühle durch Großbaustellen bzw. neue Wohngebiete wird durch 250 zusätzlich geplante WE und eine zu große Geschosszahl der Gebäude (bis zu 7 Stockwerke) zusätzlich verstärkt – die Schmerzgrenze für die Alt- und Neubewohner der Paulsmühle wird hier deutlich überschritten.

Hier besteht zudem eine Irreführung von Öffentlichkeit und Politik (insb. der BV 9). Es sind massive Abweichungen vom B-Plan-Vorentwurf Nr. 09/003 von 2015 festzustellen durch die Erhöhung der Zahl der Wohnungen von 320 auf 570 und der übermäßigen Höhe der Wohngebäude (siehe dazu auch den Projektprospekt der IDR–AG von 2015).

Offensichtlich sind die massiven Veränderungen im Vergleich zu 2015 im Interesse der IDR-AG begründet, den Preis beim geplantem Grundstücks-Weiterverkauf in die Höhe zu treiben – bzw. es liegt hier wohl vorrangig eine Gewinnerzielungsabsicht vor.

 

Nach allgemeinen gesellschaftlichen Werten und einem sozialen Rechtsverständnis sollte ein Stadttochter-Unternehmen wie die IDR-AG aber in erster Linie dem Allgemeinwohl verpflichtet sein und nicht dem finanziellen Gewinn.

Ein künftiger Investor wird wahrscheinlich den Preisaufschlag beim Weiterverkauf des Grundstücks auf Kosten der Wohnqualität bzw. durch höhere Mieten für die künftigen Bewohner refinanzieren wollen.

Ein weiteres Problem ist die wahrscheinliche Erhöhung der Wohn-Nebenkosten: der Text des Projektprospekts der IDR von 2015 geht von Solarenergie auf den Flachdächern aus. Damit könnten diese ohnehin vorhandenen Dachflächen als Solare Energie-Ressource genutzt werden. Aber mit der im neuen B-Plan ins Spiel gebrachten Fernwärmeleitung werden andere Prioritäten gesetzt, neue Fakten geschaffen und die zukünftigen Bewohner*innen in Abhängigkeit gebracht. Eine Festlegung auf eine alleinige Fernwärmeversorgung – vor allem wegen des technischen und finanziellen Monopolcharakters und der einseitigen Abhängigkeit der Bewohner*innen – muss kritisch eingeschätzt werden. Denn ca. 70% des Energieverbrauchs von Haushalten findet im Wärmebereich (Heizung und Warmwasser) statt und nicht beim elektrischen Strom. Und zum Fernwärme-Arbeitspreis kommt über das gesamte Jahr ein fester Bereitstellungspreis hinzu, egal wie viel oder wenig man individuell an Wärme (ver-)braucht. Dieses sind nicht unerhebliche Faktoren für die Höhe der künftigen Wohn-Nebenkosten.

Wenn der uns hier vorliegenden B-Plan realisiert werden sollte, dann kann das sehr negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft und auf die künftigen Bewohner*innen selbst haben.

Richard F. Wagner

Denn es geht nicht nur um Quantität: Wenn man sich die bereits fertig gestellten Teile des Bauprojekts „Nördlich Paulsmühlenstraße“ ansieht, dann ist auch eine allgemeine Verschlechterung der städtebaulichen Qualität zu befürchten

Wird der vorliegende B-Plan realisiert dann entstehen viele weitere Nachteile für die alten und neuen Bewohner der Paulsmühle. Z.B. durch Beschattungen wg. zu hoher und zu eng stehender Gebäude. Diese starken Verschattungen werden nach Standards wie im 19. Jahrhundert beurteilt bzw. verharmlost (siehe B-Plan-Text: Vergleich mit Altbauten in Bilk).

Die versprochene Durchlässigkeit des neuen Wohngebiets kann nicht erreicht werden sondern eher eine Abschottung durch die übermäßige Verdichtung, weil kaum halböffentliche Freiflächen möglich sind

Es soll keine Quartiersgarage im gemeinsamen Parkhaus am Rande von Schulgebäude und Wohngebiet geben (880 Stellplätze im IDR-Prospekt von  2015 gegenüber 249 in 2018) sondern es sollen Tiefgaragen nach dem normalen Stellplatzschlüssel betoniert werden – was die Autonutzung strukturell erleichtert und künftig zusätzlichem Autoverkehr begünstigt.

Auch die Chance zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und einer besseren Lebensqualität wird durch die vorgesehene Menge von teuren Tiefgaragen-Autostellplätzen und breiten Zuwegungen vertan.

 

Insbesondere ist der vorliegende B-Plan unter dem Aspekt Mobilität bzw. Verkehr eine unsinnige Planung: der Bahnhof Benrath mit seinem attraktiven Mobilitätsangebot ist nur ca. 400 Meter entfernt, trotzdem werden keinerlei Überlegungen angestellt für ein individuelles Mobilitätskonzept mit ÖPNV-Tickets für Mieter bzw. mit der Förderung alternativer Mobilitätsformen z.B. in Form einer Mobilitätsstation mit Sharing-Angeboten.

Zusammengefasst:

Dieser B-Plan, den die Düsseldorfer Stadtverwaltung in Kooperation mit IDR-AG erstellt hat, ist quantitativ hinsichtlich Zahl der WE und Höhe der Gebäude völlig überdimensioniert Er enthält auch qualitativ weder architektonische noch städtebauliche noch mobilitätslogistische Innovationen. Er ist schon jetzt veraltet. Wenn dieser Plan in Beton gegossen werden sollte, dann wird diese Bausünde noch den nächsten 100 Jahren stehen bleiben. Das wollen wir verhindern.

Richard F. Wagner