Übersicht zu Liegenschaften und Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Düsseldorf

18. Juni 2018

Antworten der Verwaltung

An
Ratsherrn Uwe Warnecke
Vorsitzender des Ausschusses
für Wohnungswesen und Modernisierung

Sehr geehrter Herr Warnecke,

die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt bundesweit über einen Bestand von ca. 71.000 Wohnungen und darüber hinaus über einen nicht unerheblichen Grundbesitz. Für die Landeshauptstadt Düsseldorf bieten die Liegenschaften des Bundes zusätzliche Möglichkeiten, den angespannten Wohnungsmarkt im unteren und mittleren Segment entlasten zu können.

Vor diesem Hintergrund wäre es gut, wenn die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf über eine aktuelle Gesamtübersicht aller Liegenschaften und Wohnungen des Bundes verfügen würde, um mit dem BImA gezielt in Verhandlungen einzutreten und als Kommune zu vergünstigten Konditionen Liegenschaften/Wohnungen für geförderten Wohnraum erwerben zu können (z. B. über Vorkaufsrechte, Preisnachlässe für Grundstücke usw.)[1][2].

Darüber hinaus ist es denkbar, dass z. B. bei Verkäufen von Liegenschaften des BImA mit Wohnungen und zur Wohnbebauung geeigneten Flächen im angespannten Düsseldorfer Wohnungsmarkt ein effektiver Mieter*innenschutz vertraglich vereinbart wird, der über die bestehenden mietrechtlichen Regelungen hinausgeht. Insbesondere sollen dadurch Luxusmodernisierungen, Eigenbedarfskündigungen und die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu Lasten der Mieter*innen verhindert werden. Es sollte weiterhin vertraglich festgelegt werden, dass die Mieter*innenschutzbestimmungen im Fall der Weiterveräußerung durch die BImA bestehen bleiben.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AWM am 18.06.2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Verfügt die Verwaltung über eine aktuelle Übersicht aller Liegenschaften und Wohnungen im Eigentum des Bundes in Düsseldorf (differenziert nach Lage und Größe) und wenn ja, kann diese zeitnah dem Wohnungsausschuss vorgelegt werden?
  2. Falls eine solche Übersicht (noch) nicht vorliegt, bis wann kann diese erstellt und dem Wohnungsausschuss vorgestellt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk                                                                               Susanne Ott

[1] „Wohnraumoffensive“ des Koalitionsvertrages 2018 (Bund): „[…] Wir wollen ermöglichen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung bundeseigene Grundstücke rechtssicher und im beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung stellen kann. Die bestehende Erstzugriffsoption für Kommunen soll im Haushaltsgesetz des Bundes auf alle entbehrlichen Liegenschaften des Bundes ausgeweitet werden.[…]“.

[2] Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken: https://www.bundesimmobilien.de/7948394/erstzugriff-und-verbilligung