Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung

An den
Vorsitzenden des Ordnungs- und Verkehrsausschusses
Ratsherrn Norbert Czerwinski

Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 18.06.2025

Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Betrifft:
Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung

Sehr geehrter Herr Czerwinski,

wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen.

Anfrage:

  1. Wie wird das Amt für Verkehrsmanagement die neuen
    Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung umsetzen?
  2. Wie werden die neuen Vorschriften in die laufenden städtischen Prozesse
    wie z.B. zur Umsetzung von Schulwegesicherheit, dem Ausbau des
    Radverkehrsnetzes und der Einführung von Tempo 30 integriert?
  3. Wie stellt die Verwaltung sicher, den neuen Grundsätzen zu entsprechen
    und die Verkehrssicherheit der nichtmotorisierten
    Verkehrsteilnehmer*innen stärker zu priorisieren?

Begründung:

Am 10. April 2025 sind die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung
(VwV-StVO) als letzter Baustein für die Umsetzung der Reform des
Straßenverkehrsrechts in Kraft getreten. Die VwV-StVO legen für die
kommunalen Straßenverkehrsbehörden verbindlich fest, wie diese Änderungen in
der Praxis rechtssicher umgesetzt werden sollen. Die Änderungen betreffen u.a.
die Regelungen zu Fußgängerüberwegen, Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen
oder zur Einrichtung von Flächen für Fuß- und Radverkehr. Beispielsweise bei
der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs muss keine Gefahrenlage mehr
vorliegen.


Die Leichtigkeit des Verkehrs ist nach den neuen Vorschriften für alle
Verkehrsarten zu erhalten. Damit gilt diese Zielsetzung nun auch für den Radund
Fußverkehr. Dies ist eine äußerst bedeutende Änderung, die den bisherigen
Vorrang des MIV zurücknimmt und die Verkehrssicherheit insbesondere für
schwächere Verkehrsteilnehmer*innen betont.

Mit freundlichen Grüßen

Mirja Cordes