Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung 18. Juni 202518. Juni 2025 An denVorsitzenden des Ordnungs- und VerkehrsausschussesRatsherrn Norbert Czerwinski Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 18.06.2025 Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betrifft:Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung Sehr geehrter Herr Czerwinski, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen. Anfrage: Wie wird das Amt für Verkehrsmanagement die neuenVerwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung umsetzen? Wie werden die neuen Vorschriften in die laufenden städtischen Prozessewie z.B. zur Umsetzung von Schulwegesicherheit, dem Ausbau desRadverkehrsnetzes und der Einführung von Tempo 30 integriert? Wie stellt die Verwaltung sicher, den neuen Grundsätzen zu entsprechenund die Verkehrssicherheit der nichtmotorisiertenVerkehrsteilnehmer*innen stärker zu priorisieren? Begründung: Am 10. April 2025 sind die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung(VwV-StVO) als letzter Baustein für die Umsetzung der Reform desStraßenverkehrsrechts in Kraft getreten. Die VwV-StVO legen für diekommunalen Straßenverkehrsbehörden verbindlich fest, wie diese Änderungen inder Praxis rechtssicher umgesetzt werden sollen. Die Änderungen betreffen u.a.die Regelungen zu Fußgängerüberwegen, Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßenoder zur Einrichtung von Flächen für Fuß- und Radverkehr. Beispielsweise beider Einrichtung eines Fußgängerüberwegs muss keine Gefahrenlage mehrvorliegen. Die Leichtigkeit des Verkehrs ist nach den neuen Vorschriften für alleVerkehrsarten zu erhalten. Damit gilt diese Zielsetzung nun auch für den RadundFußverkehr. Dies ist eine äußerst bedeutende Änderung, die den bisherigenVorrang des MIV zurücknimmt und die Verkehrssicherheit insbesondere fürschwächere Verkehrsteilnehmer*innen betont. Mit freundlichen Grüßen Mirja Cordes