Umsetzung des Düsseldorfer Aktionsplans gegen (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen 12. Dezember 202412. Dezember 2024 12. Dezember 2024 – Etatsitzung Rat AnHerrn Oberbürgermeister Dr. KellerVorsitzender des Rates Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen: AntragDer Rat beschließt, 50.000,- Euro mit Sperrvermerk zur Umsetzung erster Maßnahmen des Düsseldorfer Aktionsplans gegen (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen in den Haushalt einzustellen. Der Sperrvermerk wird mit dem Beschluss des Aktionsplans und der Maßnahmenplanung aufgehoben. BegründungIm Gleichstellungsausschuss wurde am 18. Mai 2021 „(sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen“ als Schwerpunktthema der EU-Charta für die Jahre 2021 bis einschließlich 2023 beschlossen (Vorlage GLA/016/2021). Der daraufhin erarbeitete Aktionsplan umfasst die Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt, sowohl durch Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen als auch durch den Ausbau von Unterstützungsangeboten für Betroffene. Ziel des Düsseldorfer Aktionsplans gegen (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen ist es, ein umfangreiches Konzept sowohl mit Schutz- und Aufklärungsmaßnahmen als auch mit verbesserten Hilfsangeboten zu entwickeln, das – nicht nur als reines Frauenschutzthema – auch Gruppen wie Männer als Opfer und Frauen als Täterinnen berücksichtigt. Derzeit wird der Aktionsplan von den verschiedenen Fachämtern geprüft und soll im ersten Quartal 2025 der Politik präsentiert werden. Damit nach dem politischen Beschluss erste Maßnahmen des Aktionsplans noch im Jahr 2025 umgesetzt werden können, werden dafür 50.000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Mit freundlichen Grüßen Rolf Tups Mirja Cordes Frank Schulz ThemaProdukt/ MaßnahmeZeileKontoHaushaltsjahr Beträge in Euro Verbesserung (+) / Verschlechterung (-)2025202620272028Aktions-plan gegen Gewaltn. b.n. b.n. b.-50.000