Umwandlungsverordnung zum Schutz von Mietwohnungen

17. Mai 2023

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsfraktion von  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf

  1. setzt sich dafür ein, dass die Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten mehr Instrumente zum Schutz von Mieter*innen vor Verdrängung erhalten. Die Frage ob ein Instrument in der jeweiligen Kommune zielgerichtet angewandt werden kann, sollte in der Kommune entschieden werden.
  2. fordert die Landesregierung NRW daher auf, die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes vollständig per Landesverordnung den Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten zur Verfügung zu stellen. Gegenüber der Verordnung von Anfang Januar 2023 muss daher die Möglichkeit aus § 250 BauGB zum Genehmigungsvorbehalt für Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ergänzt werden.
  3. beauftragt die Stadtverwaltung diese Forderung an die zuständigen Stellen in der Landesregierung zu übermitteln und sich direkt sowie über den Städtetag und andere regionale Gremien entsprechend einzusetzen. Der Rat bittet die Verwaltung um einen Bericht im AMW im zweiten Halbjahr 2023.

Begründung
Im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes hat der Bund mehrere zusätzlich Instrumente zur Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum ermöglicht. Bevor Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten diese Instrumente nutzen können, müssen die Bundesländer sie über eine Verordnung jedoch noch „scharf schalten“.

In NRW ist die „Verordnung zur Bestimmung von Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ seit dem 6. Januar 2023 in Kraft und ermöglicht 95 Kommunen, darunter Düsseldorf, die Anwendung der Instrumente. Mit einer Ausnahme: die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen, wurde vom Land nicht in die Verordnung aufgenommen.

Für Düsseldorf wäre diese Möglichkeit jedoch wichtig, insbesondere in Gebieten mit besonderem Veränderungs- und Verdrängungsdruck. Für eine entsprechende vollständige Umsetzung der bundesrechtlichen Möglichkeiten hat sich die Stadt Düsseldorf, Oberbürgermeister Dr. Keller und Planungsdezernentin Zuschke, bereits eingesetzt, beispielsweise über die Gremien des Städtetags. Entsprechende Debatten gab es in den Ratssitzungen am 1. Juli und am 18. November 2021.

01.07.2021 Protokoll-Auszug Zitat OB: „Sie können davon ausgehen, dass der Oberbürgermeister sich immer dafür einsetzen wird, wenn es rechtlicher Regelungen bedarf, um den Handlungsspielraum der Landeshauptstadt Düsseldorf zu erweitern. Dort, wo sozusagen zur Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes noch Landesrecht erforderlich ist, das uns den Instrumentenkasten erweitert, werde ich mich auch dafür einsetzen.“

18.11.2021 Protokoll-Auszug Zitat Zuschke: „Auf allen Ebenen wird darüber geredet: Städtetag, Bundesebene und Landesebene. Es gibt tatsächlich eine ganz konkrete Information, weil wir Städte in Nordrhein-Westfalen uns zusammengetan haben. Wir haben genau diese Frage am 27. Oktober in der letzten AG Wohnungsbau des nordrhein-westfälischen Städtetages mit der zuständigen Referentin aus dem Ministerium erörtert und haben einen gemeinsamen Vorstoß gemacht, unabhängig davon, dass auf allen anderen Ebenen auch darüber geredet wird.
Insofern sind wir gemeinsam tätig geworden und haben darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht der Nachweis erbracht worden ist, dass wir zu den Städten mit dem entsprechenden Wohnungsmangel gehören, und dass wir darauf bauen, dass die Gutachten, die in den letzten zwei Jahren seitens des Ministeriums zum Nachweis dieser Situation vergeben worden sind, ausreichen, das auch hinreichend zu begründen.“

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski