Städtische Unterkünfte und bezahlbares Wohnen: Weiterentwicklung der Grundstücke am Hasseler Richtweg und am Zaunkönigweg

16. September 2021

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, für die städtischen Liegenschaften am Hasseler Richtweg (Flurstücke 70 und 71) und am Zaunkönigweg (Flurstück 80) die Neuentwicklung aufzusetzen. Dieses soll u. a. eine Kostenschätzung, Gebäudekörper, die Anzahl der geplanten Wohnungen und Plätze sowie die Art der Belegung enthalten. Ziel ist jeweils der Neubau einer modernen, in der Fläche reduzierte Unterkunft für obdachlose Menschen und die Neuschaffung von öffentlich gefördertem und preisgedämpftem Wohnraum, sowie Wohnungen für spezielle Zielgruppen. Insbesondere die Integration von Wohnraum für Seniorinnen und Senioren, Pflege sowie Auszubildende soll geprüft werden.

Mit den erforderlichen Planungs- und Koordinationsleistungen, insbesondere für die notwendigen Abänderungen oder Befreiungen von den vorhandenen Bebauungsplänen und für die Vorbereitung der Bedarfsbeschlüsse soll die IPM beauftragt werden. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Planungsmittel bereitzustellen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung parallel gemeinsam mit der IPM und der SWD eine Struktur für den Betrieb und die Verwaltung nach Fertigstellung zu erarbeiten. Konzepte und die Struktur sollen den zuständigen Fachausschüssen, den jeweiligen Bezirksvertretungen und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begründung
Die vorhandenen Unterkünfte für obdachlose Menschen am Hasseler Richtweg und am Zaunkönigweg sind sanierungsbedürftig. Beide Standorte bieten dabei die Gelegenheit, auf den städtischen Grundstücken neben Unterkünften auch Wohnungen zu schaffen.

Hintergrund ist auch, dass viele Bewohner*innen der städtischen Unterkünfte auch klassische, mietvertragliche Wohnungen beziehen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                    Angela Hebeler                       Norbert Czerwinski