Verpackungssteuer prüfen 26. Februar 202526. Februar 2025 26. Februar 2025 An Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Vorsitzender des Rates Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu set-zen und abstimmen zu lassen: Antrag Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Einführung einer Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsentwurf für die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuerabgabe nach Tübinger Vorbild in Düsseldorf zu prüfen vorzulegen. Sie soll dazu mit den von der Steuer betroffenen Teilen der Wirtschaft in Austausch treten, um eine praktikable und bürokratiearme Umsetzung zu entwickeln. Im Gegensatz zur Tübinger Regelung sollen auch Drive-In-Angebote besteuert werden. Geprüft werden soll, wie eine solche Steuer Die Abgabe soll effektiv ausgestaltet werden muss, um eine Erhöhung der Mehrwegquote und damit einhergehend die Vermeidung von Verpackungsmüll im Sinne der Zero Waste Stadt Düsseldorf zu erreichen. Die Verwaltung wird ebenfalls aufgefordert, die Einhaltung des seit dem seit 1. Januar 2023 geltende Gesetzes zur Mehrwegangebotspflicht zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden. Die Verwaltung legt dem Rat nach Abschluss der Prüfung ein Konzept für die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Düsseldorf vor. noch in der laufenden Ratsperiode einen Vorschlag vor, der die Einführung der Abgabe zur Jahresmitte 2026 ermöglicht. Ein Zwischenbericht im Fachausschuss wird bis zur Sommerpause erbeten. Begleitend sollen Vorschläge zur Unterstützung der Gewerbetreibenden in der Umstellung von Einweg auf Mehrweg, zur Einführung einer effizienten Rücknahmestruktur für Mehrwegangebote oder für weitere Begleitmaßnahmen zur Müllvermeidung gemacht werden. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge, wie die zu erwartenden Einnahmen aus der Verpackungssteuer für eine Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt eingesetzt werden können, damit für die Menschen ein direkter Zusammenhang erkennbar ist. All dies soll noch in der laufenden Ratsperiode erfolgen. Begründung Einwegverpackungen wie Becher, Essensboxen oder -schalen werden oft nur wenige Minuten verwendet und anschließend im öffentlichen Raum entsorgt – sei es in Mülleimern, aber auch im Park, auf der Straße oder an der Uferböschung des Rheins. Hier muss der Müll gesondert gesammelt und entsorgt werden. Weggeworfene Einwegverpackungen im öffentlichen Raum sorgen für eine Verunreinigung des Stadtbildes, eine höhere Abfallmenge und finden ihren Niederschlag in den dadurch erhöhten Kosten für die Abfallbeseitigung. In die Umwelt gelangt, tragen sie zur Verbreitung zum Beispiel von Mikroplastik bei. Durch eine materialunabhängige Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr oder Take-Away wird ein Anreiz für die Umstellung auf Mehrwegsysteme geschaffen. Ziel ist es nicht, eine neue Einnahmequelle für die Stadt zu generieren, sondern Müll zu vermeiden und einen Beitrag zur Stadtsauberkeit zu leisten. Je niedriger die Einnahmen aus dieser Steuer, desto erfolgreicher ist das Instrument. Um zu vermeiden, dass die Düsseldorfer Gastronomie die Steuer auf die Verbraucher*innen abwälzt, soll durch die Einführung eines Mehrwegpfandsystems für die Verbraucher*innen der finanzielle Unterschied zwischen Mehrweg und Einweg sichtbar gemacht und damit zur Nutzung der Mehrwegsysteme animiert werden. Nach jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1726/23 vom 27. November 2024) wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24. Mai 2023 (Az.9CN1.22) bestätigt. Im Sinne des Art.105 Abs.2aGG handele es sich demnach bei der Verpackungssteuer um eine örtliche Verbrauchssteuer. Eine kommunale Verpackungssteuer stehe nicht im Wiederspruch zum Abfallrecht des Bundes und werde durch verschiedene unions- und bundesrechtliche Vorgaben nicht ausgeschlossen. Insbesondere stehe die Abfallvermeidung in der 5-stufigen Abfallhierarchie an erster Stelle, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, Verwertung und Beseitigung des Abfalls sei nachfolgend. Der Rat der Stadt Tübingen hatte mit Wirkung zum 01.01.2021 eine Verpackungssteuer beschlossen, welche das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 24. Mai 2023 und das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 27. November 2024 als rechtmäßig erachtet. Die Einführung der Verpackungssteuer in Tübingen führte nach nur anfänglichen Schwierigkeiten zur weitgehenden Umstellung auf Mehrweg in der Gastronomie und machte die Stadt im bundesweiten Vergleich zum Spitzenreiter bei der Anzahl an Mehrwegrestaurants je 100.000 Einwohner. In einer ersten Bilanz nach einjähriger Erfahrung stellt die Stadt fest, dass sich das Mehrwegsystem etabliert hat und dass es im Grunde nur noch Tourist*innen erklärt werden muss. Selbst die Dehoga in Tübingen bezeichnet die kommunale Verpackungssteuer als den richtigen Weg. Vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Düsseldorf ebenfalls eine Einwegverpackungssteuer und ein Mehrwegsystem nach dem Tübinger Modell einführen, als Beitrag zur Müllvermeidung und zur effektiven Reduzierung der Vermüllung im öffentlichen Raum. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bereits 2021 in ihrer Kooperationsvereinbarung das Ziel formuliert, sich gemeinsam für eine kommunale Verpackungsabgabe auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck stark zu machen.. Mit freundlichen Grüßen Mirja Cordes Dr. Frank Schulz