Vorgärten ohne Versiegelung

Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 06.06.2024

Sehr geehrter Herr Thämer,

mit der Landesbauordnung wird der Bedeutung von Vorgartenflächen Rechnung getragen: für die Versickerung von Niederschlägen und als ein Ort für Artenvielfalt in der Stadt.

§ 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW verpflichtet zur Begrünung von unbebauten Flächen.

Aus gutem Grund: Die Bodenversiegelung reduziert die vorhandene Versickerungsfläche mit der Folge, dass die Überschwemmungsgefahr bei Starkregen steigt. Zudem wird das Straßen- bzw. Stadtgrün verringert, sodass die Artenvielfalt weniger und das Insektensterben beschleunigt wird. Häufig wird nach einigen Jahren mit Pestiziden gegen dennoch wachsendes Grün vorgegangen.

Flächen auf denen auf Sandgrund eine Folie oder Vlies aufgebracht werden, die dann mit Schotter oder Kies belegt und die nicht bepflanzt werden, gelten nicht als gärtnerisch genutzte Flächen. Das Problem: Mit Schotter, Steinen, Kies oder Splitt gefüllte oder komplett versiegelte Flächen heizen sich an warmen Tagen besonders stark auf und können so das Stadtklima negativ beeinflussen.

Viele Garten- und Landschafts-Baubetriebe raten mittlerweile von Schotter-, Stein-, Kies- oder Splittgärten ab, da nicht nur diese Art der Versiegelung verboten, sondern auch der Pflegeaufwand nur vermeintlich gering ist.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes

ein räumlich abgegrenztes Gebiet in der Stadt Düsseldorf zu benennen, welches besonders gut geeignet ist, die Problemlage versiegelter Vorgärten zu beschreiben und zu erfassen.

in diesem Gebiet im Rahmen von Beratungsgesprächen, postalischen Informationen und stichprobenartigen Sichtungen durch das Umweltamt unterschiedliche Dialog- und Handlungsansätze zu erproben.

die Ergebnisse im AUS, im AÖE, im APS und in der zuständigen Bezirksvertretung vorzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein dreijähriges Förderprogramm – analog zur Handhabung anderer NRW-Städte – zu konzipieren. Dieses Programm soll Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger bei der Entsiegelung ihrer Vorgärten künftig finanziell unterstützen. Der Entwurf soll zeitgleich mit den vorgenannten Ergebnissen dem AUS zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Schröder Lukas Mielczarek