Vorgehen und Zeitplan zum neuen Luftreinhalteplan

17. November 2016

An
Oberbürgermeister
Thomas Geisel

Anfrage der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorgehen und Zeitplan zum neuen Luftreinhalteplan

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung 17. November 2016 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche Beratungs- und Abstimmungsprozesse sind aus Sicht der Stadtverwaltung einzuleiten, nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichtes zur Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bezirksregierung Düsseldorf gefällt wurde?
  2. Welche Zeitplanung ist für den Prozess zur Erarbeitung des neuen Luftreinhalteplanes vorgesehen?

Sachdarstellung

Im Urteil geben die Verwaltungsrichter der Bezirksregierung bis Oktober 2017 Zeit, einen neuen Luftreinhalteplan vorzulegen, mit dem die Werte der gesundheitsgefährdenden Stickoxide in der Innenstadt deutlich gesenkt werden können. Um diese Zeitvorgabe erfüllen zu können, wird die Bezirksregierung eine enge Abstimmung mit der Stadt Düsseldorf und dort bereits bestehenden Ideen und Konzepten suchen müssen.

Die deutsche Umwelthilfe DUH hat gegen mehrere deutsche Städte – darunter auch Düsseldorf – geklagt und dort die Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoff-Oxide, kurz NOx – angeprangert. In Düsseldorf werden die geltenden 40mg/NOx pro Kubikmeter Luft seit Jahren kontinuierlich überschritten, wie die regelmäßigen vorgelegten Luftmessberichte alljährlich belegen. Die bislang ergriffenen Maßnahmen scheinen offensichtlich nicht in ausreichendem Maße zu greifen, unter die Grenzwerte zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler          Nobert Czerwinski


 

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