Vorkaufsrechte auch bei Share-Deals

15. Juni 2023

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den letzten Jahren und Monaten haben wir gemeinsam mit der Verwaltung bereits viele wichtige Schritte unternommen, um die Flächen in unserer Stadt, die durch Spekulationsgeschäfte immer weiter belastet wurden, wieder als Wohnbauflächen für die Düsseldorfer*innen zurückzugewinnen und dort den Bau von bezahlbaren Wohnungen zu ermöglichen.

Dies alles geschieht in einem engen Austausch mit anderen Städten, in denen ebenfalls die Entwicklung von Konversionsflächen zu einem Stillstand gekommen ist, da die Eigentümer*innen lediglich an der Gewinnmaximierung durch Bodenspekulation interessiert waren, nicht aber an der Realisierung von Wohnraum.

Mit dem Erlass von Vorkaufssatzungen haben wir für das Gebiet der Gerresheimer Glashütte und des Nirosta-Geländes die Grundlage geschaffen, die die Stadt zu ermächtigen, bei weiteren Verkäufen der Fläche zu intervenieren und auf Grundlage des Verkehrswertes in den Kaufvertrag einzusteigen.

Darüber hinaus haben wir die Verwaltung beauftragt, sämtliche Schritte für die Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165ff BauGB vorzubereiten und einzuleiten.

Inzwischen haben sich die Adler Group und ihre Gläubiger auf einen Sanierungsplan geeinigt, der die Abwicklung der Adler Group selbst beinhaltet. Das heißt, dass die Vermögenswerte der Adlergruppe in den nächsten Jahren liquidiert werden. Vor diesem Hintergrund ist ein Verkauf der benannten Flächen in absehbarer Zeit zu erwarten. Für den Fall einer Grundstückeveräußerung greifen die oben genannten Maßnahmen (Vorkaufsrecht). Primär ist zu erwarten, dass nicht die Grundstücke, sondern die grundstückhaltenden Gesellschaften veräußert werden („Share Deal“).

Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichthofes zum Thema Share Deals von grundstücks(haltenden) Gesellschaften ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um ein Geschäft zur Umgehung des Vorkaufsfalls handelt.

Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir die Verwaltung weiter darin bestärken, sich aktiv für den Erwerb dieser Flächen in unserer Stadt zu bemühen und sich darauf vorzubereiten, neben den bereits beschlossenen Instrumenten eine Handlungsfähigkeit auch dann sicherzustellen, wenn es zu sogenannten „Share-Deals“ kommt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgenden Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Tagesordnung zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  • mit den Verkäufern der Grundstücke bzw. der grundstückshaltenden Gesellschaften der ehemaligen Glashütte und des ehemaligen Nirosta-Werks Kontakt aufzunehmen und Verhandlungsgespräche über den Ankauf der Fläche zu Verkehrswerten zu führen,
  • zu prüfen, welche Optionen und Instrumente es ermöglichen auch dann in den Verkauf einzusteigen, wenn mittels Share Deal das Vorkaufsrecht mutmaßlich umgangen werden soll,
  • diese Optionen kurzfristig vorzubereiten, um weitere Verkäufe und zusätzliche Spekulationsgeschäfte zu unterbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski