Warum kein Mehrweg im Karneval?

Antwort der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Rütz,

wie der Presse zu entnehmen war, wird es an Karneval 2023 wohl keine konsequente Verwendung von Mehrweggeschirr geben – entgegen der politischen Beschlusslage. Gemäß Ratsbeschluss vom Oktober 2020 (Vorlage 01/ 161/2019) heißt es in der Geschäftsanweisung Abfall der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Fassung von 21. Oktober 2020 zur Vermeidung von Einwegverpackungen und Einweggeschirr sinngemäß:

Verpackungsabfälle von Getränken und Speisen sind durch geeignete Maßnahmen auf die notwendige Menge zu reduzieren.

Für die Ämter und Einrichtungen der LHD gilt dies insbesondere, wenn sie selbst Veranstaltungen durchführen, wenn sie Gegenstände oder Verbrauchsmittel beschaffen, wenn sie Dritten ihre Grundstücke oder Gebäude verpachten, vermieten oder im Rahmen einer Sondernutzung zur Verfügung stellen (zum Beispiel Kantinen- oder Kioskpächtern, Veranstaltern von Festen et cetera).

Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nur in wieder verwendbaren Behältnissen und Verpackungen (Mehrweg) ausgegeben werden, es darf nur wieder verwendbares Besteck eingesetzt werden. Portionsverpackungen dürfen nicht eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgende Fragen in der o.g. Sitzung auf die Tagesordnung zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

1. Warum wurde für die kommenden Karnevalstage seitens der Verwaltung auf die Umsetzung des Mehrweggebotes für Großveranstaltungen verzichtet?

2. Welche Erfahrungen wurden in den letzten Jahren mit der Umsetzung des Mehrweggebotes bei anderen Großveranstaltungen gemacht?

3. Welches Handlungskonzept hat die Verwaltung, um das Mehrweggebot bei Großveranstaltungen konsequenter umzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Vera Esders