Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes Wohnen (HKW) 15. Oktober 202115. Oktober 2021 Düsseldorf, 14.10.2021 An Ratsfrau Antonia Frey Vorsitzende des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung Betrifft: AWM/040/2021 Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes Wohnen (HKW) Sehr geehrter Frau Frey, wir bitten sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 25.10.2021 zu nehmen und abstimmen zu lassen: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für die Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen zu erarbeiten und den Fachgremien zur Vorberatung und dem Rat zur Beschlussfassung im ersten Sitzungszug 2022 vorzulegen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen und sollen eingearbeitet werden: Die Quotierung für geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau soll auf mindestens 50% angehoben werden. Dabei sind mindestens 30% gefördert und 20% preisgedämpft zu realisieren. Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau soll die maximale Förderdauer – nach Maßgabe der Landesregelungen – als Standard festgesetzt werden. Dabei ist das HKW als Selbstverpflichtung der Stadt Düsseldorf für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik zu verstehen. Zum Rückgang des Bestands an Wohnungen mit Mietpreisbindung konnte bereits eine Trendwende eingeleitet werden. Optional zur Erfüllung der Quotierung soll es einen neuen Baustein geben. Die Vorhabenträgerinnen können sich mit der Stadt auf eine Teilerfüllung der Verpflichtung durch die Abgabe von Baugrund an die Landeshauptstadt einigen. Ziel ist eine gemeinwohlorientierte Entwicklung gemischter Quartiere, gesteuert durch die Stadt beispielsweise zur Stärkung der Städtischen Wohnungsgesellschaft und weiterer gemeinwohlorientierter Wohnungsunternehmen. Als zusätzliches Anwendungsgebiet soll seitens der Verwaltung eine Strategie erarbeitet werden, um die Quotierungsregeln des Handlungskonzepts Wohnen mit Hilfe von sektoralen Bebauungsplänen auch in Gebieten anzuwenden, die bislang nicht vom Handlungskonzept Wohnen erfasst werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Stadtrates zur Vergabe städtischer Liegenschaften für den Wohnungsbau (Vorlage 01/ 347/2018) ebenfalls in das Handlungskonzept Wohnen aufzunehmen. Zur Klarstellung wird aufgenommen, dass auf großen städtischen Liegenschaften (100 Wohneinheiten) für die Entwicklung von gemischten Quartieren die wohnungspolitischen Vorgaben im Einzelfall beschlossen werden und auch frei finanzierte Wohnungen enthalten können. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Anwendung des Konzepts „Zukunft Wohnen. Düsseldorf“ bei Wohnungs-Neubauprojekten, insbesondere in den Außenbezirken dazu führt, dass Kleinst-Wohnungsbauvorhaben (unter 30 bis 40 Wohneinheiten) nicht realisiert wurden bzw. werden und inwieweit hier durch die Festsetzung einer Untergrenze bei Wohneinheiten (sogenannte Bagatellgrenze) zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden könnte, insbesondere auch durch kleinere Investorinnen und Investoren. Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt mit anderen Kommunen aufzunehmen, die bereits eine solche Bagatellgrenze anwenden, und über deren Erfahrungen sowie über eventuell betroffene Vorhaben in Düsseldorf im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung zu berichten. Für die Anwendung der hier formulierten Änderungen sollen die frühestmöglichen Stichtage gelten. Die veränderte Quotierung im ersten Punkt gilt ab dem Beschluss dieses Antrags. Die weiteren Bausteine ab dem folgenden Ratsbeschluss. Begründung: Mit dem Handlungskonzept Wohnen haben wir in der Landeshauptstadt Düsseldorf ein Instrument implementiert, das uns ermöglicht, den Bau von preisgedämpften und öffentlich geförderten Wohnungen in Bauprojekten in der Stadt zu sichern. Dabei ist das HKW als Selbstverpflichtung der Stadt Düsseldorf für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik zu verstehen. In den letzten Jahren hat sich aber auch gezeigt, dass dieses Instrument kontinuierlich weiterentwickelt und flexibilisiert werden muss, um langfristig den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu sichern und dabei die aktuellen Bedürfnisse auf allen Seiten der Beteiligten nicht aus den Augen zu verlieren. Es hat sich dabei gezeigt, dass ein breites Angebot an unterschiedlichen Instrumenten notwendig ist, um für die Stadt Düsseldorf flexible Lösungen anbieten zu können, die langfristig die soziale Durchmischung der Quartiere sicherstellt. Das Handlungskonzept Wohnen in seiner Weiterentwicklung ist im Neubaubereich derzeit das wichtigste und effizienteste Instrument. Neben der Sicherung des bezahlbaren Wohnens über die Quotierung aus dem HKW, ist es den Ratsfraktionen wichtig, die strategische Position der Stadt in der Stadtentwicklung langfristig auszubauen. Aus diesem Grund haben sich die Ratsfraktionen auf eine strategische Bodenvorratspolitik verständigt. Der Baustein Bodentausch ist ein Anwendungsfall in diese Richtung. Durch die konsequente Weiterentwicklung des HKW wird zum einen die Gesamtquote des geförderten und gedämpften Wohnraums erhöht, und zum anderen neue Felder erschlossen, die bislang noch kein Thema waren. Wichtig ist, dass es unterm Strich ohne Verzögerungen zu einer deutlichen Weiterentwicklung und damit Verbesserung der Situation auf dem Wohnungsmarkt führt. Mit freundlichen Grüßen Angelika Penack-Bielor Harald Schwenk