Weiterentwicklung von öffentlichen Kulturorten und Stadtteilbüchereien

27. Juni 2024

Änderungsantrag zur Vorlage KUA/104/2024

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf

  1. nimmt die Bestandsanalyse der Kulturorte im Stadtgebiet zustimmend im Sinne einer Einbringung zur Kenntnis und beauftrag die Verwaltung, den Bericht nach Anhörung aller Bezirksvertretungen erneut dem KUA, HFA und Rat vorzulegen. Dabei sollen alle Anregungen und Hinweise inkl. Stellungnahme der Fachverwaltung aufgeführt und ggf. eingearbeitet werden.
  2. beauftragt die Verwaltung, eine vorläufige, kulturelle Nachnutzung des Objekts Münsterstraße 446 (derzeitiger Standort des Jungen Schauspiels) zu konzipieren. Dazu soll eine Überprüfung hinsichtlich des baulichen Zustandes durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen im 1. Quartal 2025 vorgelegt werden;
    Die Kämmerin wird ermächtigt, Mittel in Höhe von 35.000 EUR überplanmäßig für die Maßnahme im Haushalt 2024 bereitzustellen;
  3. beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur Einführung von „Kultur- und Kreativraumlots*innen“ für die Kulturarbeit und die Ermöglichung von neuen Räumen für kreative und kulturelle Nutzungen in den Stadtteilen zu erstellen, welches auch die Schaffung von vier Planstellen in der Verwaltung sowie städtische Zuschüsse für die Schaffung neuer Räume vorsieht; Die Kämmerin wird ermächtigt, Mittel für Zuschüsse in die Haushaltsplanung ab 2025 einzustellen.
  4. nimmt Kenntnis von der Weiterentwicklung der Stadtteilbüchereien hin zu Kulturzentren in den Stadtteilen. Die Verwaltung soll an den Standorten Benrath und Flingern mit der Umsetzung beginnen und für die übrigen Standorte die konkreten Sachstände und Schritte zur Weiterentwicklung im zweiten Halbjahr 2024 den betroffenen Bezirksvertretungen und dem KUA darzustellen;
  5. beschließt, das Konzept „Open Library“, das bereits am Standort Bilk seit dem 01.01.2024 Anwendung findet, auf andere Standorte – beginnend mit den Standorten Eller und Unterbach – auszuweiten.
    Die Kämmerin wird ermächtigt, Mittel in Höhe von 39.000 EUR für die Ausweitung der Öffnungszeiten der Stadtteilbüchereien im Rahmen des Projektes „Open Library“ in die Haushaltsplanung ab 2025 aufzunehmen;
  6. ermächtigt die Kämmerin, Mittel in Höhe von 22.000 EUR für die Ausweitung der Öffnungszeiten der Zentralbibliothek am Konrad-Adenauer-Platz 1 in die Haushaltsplanung ab 2025 aufzunehmen.
  7. beauftragt die Verwaltung, eine Kooperation mit dem Betreiber des „Friedrich-Conzen-Haus der Begegnung“ zu vereinbaren, um eine langfristige (inter-)kulturelle Nutzung des Orts sicherzustellen. Dazu sollen eine Belegung der Clara-Schumann-Musikschule gehören sowie eine Nutzung von Räumen durch die VHS und das Amt für Migration und Integration. Eine Konzeption wird im 3. Quartal 2024 vorgelegt. Die Kämmerin wird ermächtigt, die benötigten Mittel in Höhe von 107.353,68 EUR im Haushalt 2024 überplanmäßig bereitzustellen und 107.353,68 EUR jährlich in die Haushaltsplanung ab 2025 aufzunehmen.

Begründung
Die Situation der Kulturorte und Stadtteilbüchereien wurde für jeden Stadtbezirk erfasst und analysiert. Genauso orientiert sich auch die Maßnahmenplanung entlang der Bezirke, so dass eine Vorberatung der Vorlage durch die Bezirksvertretungen eigentlich selbstverständlich sein sollte. Daher sollten die zeitkritischen Vorhaben und die stadtweiten Maßnahmen nun beschlossen werden, die Analysen und die Maßnahmenplanungen und die Priorisierung sollte jedoch zunächst durch die Bezirksvertretungen beraten werden und dann erneut in die Fachausschüsse und in den Rat zur Beschlussfassung.

Der Ansatz von Kulturlots*innen sollten zu Kultur- und Kreativraumlots*innen ausgeweitet werden. Ziel ist die Ermöglichung von neuen Räumen für kreative und kulturelle Nutzungen in den Stadtteilen, wobei die Lots*innen als Bindeglied zwischen Kreativen und Verwaltung und arbeiten und dem Beirat Vorschläge zur Vergabe der Mittel machen. Die Zuschüsse dienen analog dem jetzigen Verfahren im Atelierbeirat zur Schaffung von Räumen für kreative und kulturelle Nutzungen. Eine Mindestmietlaufzeit von fünf Jahren ist verpflichtend. Verwaltet werden die Mittel durch das Planungs- und Kulturdezernat. Die Zuständigkeit des Beirats muss entsprechend erweitert werden.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                             Norbert Czerwinski