Weiterentwicklung der Welcome Points

15. Dezember 2022

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Haushaltsbegleitantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in diesem Jahr begonnenen Prozess zur Weiterentwicklung der Welcome Points abzuschließen und im ersten Halbjahr 2023 einen Vorschlag zur Verstetigung des Angebots in bereits bestehenden Regelstrukturen zur Beratung vorzulegen, die sich daraus ergebenden Synergieeffekte aufzuzeigen und den auf dieser Grundlage ermittelten Finanzbedarf für die weitere Haushaltsplanung zu quantifizieren.

Die Haushaltsmittel werden für das Jahr 2023 auf den Betrag von 700.000 Euro angehoben (inkl. des städtischen Welcome Points; Produkt 1212214, Konto 53180000). Dabei werden die zusätzlichen Mittel in Höhe von 265.678 Euro mit einem Sperrvermerk versehen. Über die Verwendung und ggf. Umwidmung entscheidet der AGS nach Vorberatung im Integrationsrat im Zusammenhang mit der strukturellen Weiterentwicklung.

Begründung
Mit dem Haushaltsbegleitantrag „Weiterentwicklung und Verstetigung der Welcome Points in Düsseldorf“ (RAT/676/2021) hat der Rat hat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Welcome Points zu erarbeiten und zu prüfen, wie das Angebot der Welcome Points in bestehende Regelstrukturen verstetigt werden kann, beispielsweise durch eine strukturelle Anbindung an die Familienzentren der Jugendhilfe. Ziel ist es, umfangreiche Synergieeffekte zu erzielen und die Qualität des Angebots in Zukunft in den Regelstrukturen zu sichern.

Im Juni dieses Jahres hat die Verwaltung dem AGS, JHA und Integrationsrat einen Zwischenbericht dazu vorgelegt (AGS/029/2022) und unter anderem die Hintergründe und Ergebnisse der Evaluation sowie den Weiterentwicklungsprozess dargestellt. Die Konzeptentwicklungsphase ist für das gesamte Jahr 2022 angesetzt.

Die Entscheidung zur strukturellen Weiterentwicklung und damit der Übergang zur Umsetzungsphase kann somit erst im kommenden Jahr erfolgen. Die je nach Konzept zusätzlich zum Haushaltsansatz nötigen Mittel werden zunächst mit Sperrvermerk eingestellt und parallel zum Umsetzungsbeschluss entsprechend der Konzeption freigegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                        Angela Hebeler                         Norbert Czerwinski