Werkkunsthaus 30. April 202530. April 2025 AnRatsherrn NeuenhausVorsitzender des Kulturausschusses Sehr geehrter Herr Neuenhaus, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Anfrage: Ist der konkrete Bedarf für ein Werkkunsthaus in der bisherigen Planung abschließend ermittelt worden und liegt bereits ein verbindliches Anforderungsprofil vor, welches dem Kulturausschuss vorgestellt werden kann? Welche Akteur*innen (bspw. Vereine, Initiativen) sind am Prozess der Konzeptentwicklung beteiligt und bringen sich mit welchem Aufgabenprofil aktiv ein und gibt es bereits Gespräche mit dem Land NRW? Wie sieht die derzeitige Zeitplanung für das weitere Vorgehen bei der Umsetzung aus? Begründung: Bereits im Jahr 2017 entstand die Idee und das erste grobe Konzept für ein Werkkunsthaus. Ein Ort für professionelle Künstlerinnen und Künstler mit verschiedenen spezialisierten Werkstätten zur gemeinsamen und temporären Nutzung. Der Grundgedanke hierbei ist, dass für eine Miete bzw. eine Gebühr der Arbeitsraum angeboten werden kann, der für die Fertigstellungen ihrer Produktionen notwendig ist. Durch die vielseitige Nutzung von Material, Maschinen und Werkstätten können Wartung, Ausstattung und sonstige Kosten geteilt und gute Voraussetzungen für die Künstler*innen geschaffen werden. Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von CDU haben in ihrer Kooperationsvereinbarung festgelegt ein Werkkunsthaus Düsseldorf und NRW zu errichten, um Düsseldorf als Standort für bildende Kunst weiter zu stärken und einen Wissenstransfer für NRW zu etablieren. Darüber hinaus bietet das Werkkunsthaus eine gute Basis für internationale Kooperationen und Netzwerke. Vor diesem Hintergrund haben wir als Kooperation im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember 2023 die Verwaltung beauftragt eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Eine frühzeitige und transparente Information über den aktuellen Stand der Planungen, sowie über die Modalitäten der Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteur*innen ist für die weitere Entwicklung und die erfolgreiche Umsetzung ein wichtiger Bestandteil des Prozesses. Durch die Erfassung des Bedarfs und die detaillierte Planung von Raumbedarf und technischer Ausstattung können eventuelle Engpässe frühzeitig erkannt und zielgerichtet behoben werden. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich in der Sitzung. Mit freundlichen Grüßen Bürgermeisterin Clara Gerlach Marcus Münter