Wettbewerb Südlich Auf’m Tetelberg

27. März 2019

 

An
Ratsherrn Dr. Fils
Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

Sehr geehrter Herr Dr. Fils,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 61/ 22/2019 auf die Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 27.03.2019 zu nehmen und abstimmen zu lassen.

Der APS beschließt die Inhalte der als Anlage beigefügten Auslobung zum Wettbewerb Südlich Auf’m Tetelberg unter Berücksichtigung folgender Ergänzungen bzw. Konkretisierungen:

  • Die Erarbeitung eines autoarmen Wohnquartiers ist unter 2.1 „Gegenstand des Wettbewerbs“ und in den „Beurteilungskriterien“ unter 2.4 im Auslobungstext zu ergänzen.
  • Die Reihenfolge und Gewichtung der Bewertungskriterien wird durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Politik und der Fachjury festgelegt.

  • In Kapitel C 2 „Städtebauliches Konzept inneres Planungsgebiet“ ist aufzunehmen dass die Aufteilung in kleinere Baueinheiten möglich sein muss, um bei der Konkretisierung der Wohnbebauung vielfältige Nutzungskonzepte zu ermöglichen (z.B. Azubi- und Atelier-Wohnen, oder Projekte, mit Fokus auf platzsparenden kreativen Wohnungsgrundrissen). Öffentliche und halböffentliche Nutzungen sollen ermöglicht werden, um Strahlkraft und Verbindungswirkungen in dem entstehenden Siedlungsraum zu schaffen. Dies ist in die Vorprüfung aufzunehmen.
  • In Kapitel C 6 „Klimaschutz und -anpassung“ ist zusätzlich zur Dachbegrünung, Fassadenbegrünung als Beispiel für die klimaangepasste Gebäudegestaltung zu nennen.
  • In Kapitel C 7 „Energieversorgung / Entsorgung“ ist unter Energie zu ergänzen, dass der städtebauliche Entwurf  ein optimales Oberfläche-zu-Volumen- Verhältnis und eine gute Tageslichtnutzung aufweisen soll. Dies ist in die Vorprüfung aufzunehmen.
  • Für das gesamte Planungsgebiet (Baufeld 1: Wohnen; Baufeld 2: Schule und Baufeld 3: Gewerbe) sollen folgende Rahmenbedingungen bereits in diesem Stadium festgelegt und im Wettbewerb für das Baufeld 1 berücksichtigt werden:
  1. Beachtung der Frischluftschneise: Die Bebauung muss die Durchlüftung des neuen Quartiers sowie der angrenzenden Lasträume ermöglichen und Störpotenziale soweit möglich begrenzen. (Ergänzung am Ende von Kapitel C 5 „Immissionsschutz“) Dies ist bereits jetzt in die Vorprüfung aufzunehmen.
  2. Entwicklung intelligenter Mobilitätskonzepte für das gesamte Gebiet: Dabei sind insbesondere bei der Nutzung von Parkraum die unterschiedlichen zeitlichen Bedarfe zu erfassen und zu berücksichtigen
  3. Frühzeitige Einbindung und Diskussion mit den Pächter*innen des Grabelandes, um möglichst frühzeitig Ersatzflächen definieren zu können

Sachdarstellung: erfolgt mündlich

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wiesendorf                                     Norbert Czerwinski                                     Vera Esders