Whistleblower – Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Düsseldorf

15. Juni 2023

Antworten der Verwaltung

Stellungnahme und Rundschreiben des Deutschen Städtetags zur kommunalen Umsetzung

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Bundesrat hat nunmehr am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren ist nun ein Kompromiss erzielt wurden. Das Gesetz tritt wahrscheinlich Mitte Juni 2023 in Kraft, für Unternehmen mit 50 – 249 Beschäftigten gibt es eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023.

Ziele der neuen Richtlinie sind insbesondere die Stärkung des individuellen Schutzes von Whistleblower*innen (Hinweisgeber*innen) und die Errichtung institutioneller interner oder externer Hinweisgebersysteme. Das beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz geht über eine bloße Umsetzung der Richtlinie hinaus.

Es sieht Schutz nicht nur bei Meldung von Verstößen gegen das EU-Recht, sondern auch gegen nationale Vorschriften vor, wenn diese straf- oder bußgeldbewehrt sind, oder bestimmte Bereiche betreffen, wie zum Beispiel den Umweltschutz, die Lebensmittelsicherheit oder den Verbraucherschutz.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 15. Juni 2023 zu setzen und beantworten zu lassen:

Anfrage

  1. Wie ist der Sachstand zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. des Hinweisgeberschutzgesetzes bei der Stadtverwaltung Düsseldorf?
  2. In welcher Organisationsstruktur wird das Hinweisgebersystem aufgesetzt, beispielsweise extern durch Dritte oder interne Meldekanäle, auf verschiedene Ämter verteilt oder als eine vereinende Dienststelle?
  3. Ist eine Abstimmung mit den städtischen Beteiligungsunternehmen für eine einheitliche und gegebenenfalls kooperierende Umsetzung geplant

Begründung
Menschen, die Missstände in dem Unternehmen oder in der Behörde, in der sie arbeiten, aufdecken, müssen häufig Repressalien fürchten, obwohl sie damit in der Regel andere Menschen schützen wollen. Sie sorgen sich um die Gesundheit, das Leben, die Einkünfte oder andere Rechte dieser Personen.

Ohne ihr mutiges Agieren ist eine Aufdeckung und damit der Schutz dieser Personen vielfach gar nicht möglich. Daher besteht auch ein großes öffentliches Interesse daran, dass Menschen Missstände nicht schweigend hinnehmen.

Aufgabe der jetzt einzurichtenden Meldestellen soll es auch sein, über ihre Meldeverfahren zu informieren und so den Zugang für potentielle Hinweisgeber*innen zu erleichtern.

Auch Beamtinnen und Beamte, die verfassungsfeindliche Äußerungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit melden, etwa aus behördeninternen Chats, fallen unter den gesetzlichen Schutz. Ebenso gibt es Regelungen zum Schutz von Tierärzt*innen, die Missstände in der gewerblichen Haltung von Nutztieren melden. Letzteres war uns gerade im Hinblick auf Verstöße gegen Tierschutzvorschriften in der Massentierhaltung ein Anliegen.

Auch in der Kooperation von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Düsseldorf ist ein geschütztes „Hinweisgebersystem“ und eine „Hinweisgeberstelle“ zur Entgegennahme von Hinweisen aus der Verwaltung – aber auch aus der Bevölkerung – Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                    Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski