Wohnraumschutzsatzung weiter stärken

4. Februar 2021

An
Herrn Oberbürgermeister
Stephan Keller

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 4. Februar 2021 zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, vier zusätzliche Stellen (zwei in der Sachbearbeitung, zwei in der Ermittlung) in der Wohnungsaufsicht des Amts für Wohnungswesen zur Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung zu schaffen. Das Personalkostenbudget wird entsprechend angepasst.

Sachdarstellung
Seit 2019 gilt in Düsseldorf eine Wohnraumschutzsatzung. Wohnungen dürfen demnach ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung steht seitdem unter einem Genehmigungsvorbehalt. Genehmigungspflichtig ist, wenn Wohnraum, überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, länger als sechs Monate leer steht oder abgebrochen werden soll.

Damit wollen Stadt und Politik der angespannten Situation auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt entgegenwirken. Zugleich soll die Grundlage dafür geschaffen werden, zweckfremde Nutzungen und Leerstand systematisch zu erfassen. Diese Aufgabe läuft in vergleichbaren Großstädten in NRW mit einer deutlich höheren Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Darüber hinaus wird derzeit das „Wohnraumstärkungsgesetz“ im Landtag NRW beraten, das den Kommunen weitere Möglichkeiten einräumen soll, gegen Zweckentfremdung vorzugehen, aber voraussichtlich auch erhöhten Arbeitsaufwand mit sich bringt. Das Gesetz soll im Juli 2021 in Kraft treten. Auch vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Aufgaben mit dem vorhandenen Personal gewährleistet werden können.

Wegen des angespannten Wohnungsmarkts in Düsseldorf haben sich die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgenommen, bestehenden Wohnraum wieder der Wohnnutzung zuzuführen und Wohnungen (Im Neubau und Bestand) rasch zu vermieten. Daher wollen wir die bestehende Wohnraumschutzsatzung weiter stärken und durchsetzen. Gleichzeitig werden wir die Effekte dieses Instruments bewerten und die Satzung, wo nötig, nachschärfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                       Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski