Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge

15. September 2016

An
Herrn Oberbürgermeister
Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

zum 06. August diesen Jahres ist das Integrationsgesetz inklusive der Wohnsitzauflage in Kraft getreten. Anerkannte Flüchtlinge müssen demnach für drei Jahre in dem Bundesland wohnen, dem sie zur Durchführung des Asylverfahrens zugeteilt wurden. Problematisch ist, dass die Auflage rückwirkend zum 01.01.2016 gilt.

Somit müssten anerkannte Flüchtlinge erneut umziehen, auch wenn sie vor Inkrafttreten des Gesetzes zugezogen sind. Dies widerspricht dem Vertrauensschutz und ist für eine erfolgreiche Integration in den meisten Fällen schädlich. Daher sind im Gesetz bereits Härtefallregelungen vorgesehen, so dass die Länder und Kommunen in der Umsetzung der Wohnsitzauflage Handlungsspielräume haben.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 15. September 2016 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie groß ist nach Einschätzung der Verwaltung der Personenkreis der anerkannten Flüchtlinge, die zwischen dem 01.01.2016 und dem 06.08.2016 aus einem anderen Bundesland nach Düsseldorf gezogen sind?
  2. Wie groß ist nach Einschätzung der Verwaltung der Personenkreis der anerkannten Flüchtlinge, die nach dem 06.08.2016 aus einem anderen Bundesland nach Düsseldorf gezogen sind?
  3. Ist der Stadt Düsseldorf bekannt, wann mit der angekündigten Verordnung des Landes zum §12a des Aufenthaltsgesetzes zu rechnen ist?

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler            Norbert Czerwinski