zur Vorlage 61/ 39/2016, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02-008 (Entwurf) – Wohnhochhaus Mercedesstraße – Upper Nord Tower UNT

13. Mai 2016

Antrag angenommen

An
Philipp Tacer
Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz

Sehr geehrter Herr Tacer,

wir bitten Sie, diesen Änderungsantrag in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 13. Mai 2016 auf die Tagesordnung zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat die vorliegende Beschlussfassung mit folgenden Änderungen in der „Textlichen Festsetzung“, Seite 5, Punkt 9. Bepflanzungen zu beschließen.

  • 9.1 Überdeckung der Tiefgarage
    Abs. 1 gemäß Vorlage
    Abs. 2 neu:
    Für Baumpflanzungen ist die Stärke des Bodensubstrates auf mindestens 130 cm (zuzüglich Dränschicht) zu erhöhen; das durchwurzelbare Substratvolumen muss mindestens 50m³ je Baumstandort betragen. Das Pflanzsubstrat zur Tiefgaragenbegrünung muss den FLL-Richtlinien, Ausgabe 2008, entsprechen (siehe Punkt Hinweise).
  • 9.2 Begrünung und Anpflanzung von Bäumen
    Die nicht überbaute Grundstücksfläche ist zu begrünen. Von dieser Regelung ausgenommen sind die notwendigen Flächen für die Erschließung. Mindestens 10 % der zu begrünenden Fläche sind mit Sträuchern, z. B. Hainbuche, Liguster zu bepflanzen. Es sind mindestens 6 Laubbäume (StU 20-25 cm, gemessen in 1 m Höhe), z.B. Ahorn, Eiche zu pflanzen.
  • 9.3 Dachbegrünung
    Abs. 1 neu:
    Die Dachflächen des Gebäudes im Baugebiet 2 sind mit einer Vegetationsschicht von 40 cm Stärke (zzgl. Filter- und Dränschicht) zu bedecken und mit für den Standort geeigneten Gehölzen und mittelhohen Stauden zu bepflanzen. Die übrigen Flachdächer und sowie die Einhausungen der Tiefgaragenrampen sind dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen. Sie sind mit einer Vegetationsschicht von 25 cm Stärke (zzgl. Filter- und Dränschicht) zu überdecken.
    Abs. 2 und 3 gemäß Vorlage

Sachdarstellung:

Entsprechend den Planungshinweiskarte für die Landeshauptstadt Düsseldorf und den darin enthaltenen Planungszielen gehört das Plangebiet zum Lastraum der verdichteten Bebauung. Derzeit besteht im Plangebiet ein großes Grünflächendefizit. Daher wird dort eine Erhöhung des Vegetationsanteils angestrebt. Der Begrünungsanteil soll so weit wie möglich ausgeschöpft werden, um eine ökologische und kleinklimatische Aufwertung zu erreichen. Einer thermischen Aufheizung soll entgegengewirkt, die im Hochhausbereich entstehenden Fallwinde abgemildert und der Aufenthalt im Gebäude-Umfeld für die Nutzer insgesamt angenehmer werden.

Die ursprünglich vorgesehene Gestaltung des Flachdaches im Baugebiet 2 als Aufenthaltsfläche hat sich wegen zu erwartenden Fallwinde und der daraus resultieren geringen Aufenthaltsqualität als nicht sinnvoll erwiesen. Eine Bepflanzung mit an die Windsituation angepassten Gehölzen und Stauden / Blühpflanzen ist jedoch möglich. Die Auswahl an geeigneten Pflanzen und die Gestaltungsmöglichkeiten erhöhen sich erheblich, wenn die Substratschicht auf 40 cm erhöht wird. Darüber hinaus vergrößert sich mit der dickeren Substratschicht das Potenzial zur Speicherung und Abgabe von Feuchtigkeit, was zu einer Verbesserung des Kleinklimas beiträgt. Die so ermöglichte Dachbepflanzung schafft für die künftigen Bewohner eine attraktive Aufsicht aus höheren Etagen des Wohnhauses, von der auch die angrenzenden Büros und Wohnungen profitieren.

Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragendecken sollen ebenfalls begrünt und teilweise mit Bäumen bepflanzt werden. Die Erhöhung der Substratschichtdicke auf 130 cm erhöht die Chancen, dass die angepflanzten Bäume artgerecht gedeihen können, vital bleiben und die gewünschte Wuchshöhe erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Bellstedt          Ursula Holtmann-Schnieder          Cord Schulz