Zwischennutzung des ehemaligen Kaufhofs am Wehrhahn als Kulturraum

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 11. Februar 2026 zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf spricht sich für eine Zwischennutzung des ehemaligen Kaufhofs am Wehrhahn als Kulturraum aus. Dazu soll die Verwaltung alle baurechtlichen, organisatorischen und vergaberechtlichen Voraussetzungen prüfen, die für die Nutzbarmachungerforderlich sind.

Ziel für eine erste Nutzung soll möglichst ab Sommer dieses Jahres die kulturelle und gastronomische Nutzung der Dachterrassesein. Sämtliche Kosten, die für eine Nutzbarmachung entstehen, u. a. für baurechtliche Voraussetzungen und Genehmigungen, Sicherheitsauflagen und Versicherungen im Rahmen der kulturellen und / oder gastronomischen Nutzung sind vom potentiellen Betreiber / der potentiellen Betreiberin zutragen.

Begründung
Seit geraumer Zeit steht das Gebäude des ehemaligen Kaufhofs am Wehrhahn weitgehend leer. Damit bleibt eine zentral gelegene und städtebaulich bedeutende Fläche, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf befindet, derzeit ungenutzt.

Langfristig ist für diesen Standort der Neubau für die Musikbibliothek, die Clara Schuman Musikschule und die Oper vorgesehen. Bis zur Realisierung dieses Vorhabens besteht jedoch noch ein Übergangszeitraum. Vor diesem Hintergrund bietet sich eine temporäre Zwischennutzung der vorhandenen Flächen ausdrücklich an, um Leerstand zu vermeiden und den Standort in dieser Übergangszeit sinnvoll zubeleben.

Insbesondere die Dachterrasse bietet großes Potenzial für eine attraktive Zwischennutzung, etwa für kulturelle, soziale oder gastronomische Angebote. Aber auch die übrigen Flächen des Gebäudes eröffnen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere als Raum für die Düsseldorfer Kulturszene.

Aufgrund des feststehendem Zeitrahmens ist es demnach erforderlich, zeitnah entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine sinnvolle und geordnete Zwischennutzung des Gebäudes bis zum Neubau zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                     Mirja Cordes                       Dr. Frank Schulz