Faktencheck Parkraummanagement: Was passiert da eigentlich?

Aktualisiert am 16. März 2023

Schon gewusst? Der Verkehrssektor ist nach der Energiewirtschaft und der Industrie der Bereich mit dem drittgrößten CO2-Ausstoß. Fast der komplette Ausstoß fällt dabei auf den Straßenverkehr zurück: ganze 96%. Und diese Zahl ist seit bald 30 Jahren nicht gesunken.
Hier zeigt sich nicht nur der dringende Handlungsbedarf, sondern auch der große Hebel für die Einhaltung unserer Klimaziele.


Was bedeutet das für Düsseldorf?

Düsseldorf ist eine schnell wachsende Stadt mit zunehmenden Einwohner*innenzahlen. Gleichzeitig nehmen die Zahl der PKW pro 1.000 Einwohner*innen und die Pendler*innenströme und Lieferverkehre stetig zu. Die Konsequenz ist nicht nur mehr Stau, sondern auch weniger Platz in unserer Stadt. Denn die Autos werden auch noch immer größer und nehmen mehr Raum für sich ein, wie aus einer Beschlussvorlage der Düsseldorfer Verwaltung hervorgeht. Der Konflikt zwischen parkenden PKWs, Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und nicht zuletzt qualitativ hochwertigen Aufenthaltsflächen verschärft sich.


Was bewirkt dabei ein Parkraummanagement?

Parkraummanagement bedeutet die Reduzierung und Bewirtschaftung von Parkplätzen im öffentlichem Raum und ist einer der größten Aufreger in der kommunalen Verkehrspolitik.
Parkraummanagement ist aber auch ein strategischer Hebel zur Förderung der Verkehrswende. Es schafft Push-Faktoren, um Menschen zum Umsteigen vom Kfz auf Fuß, Rad oder ÖPNV zu bewegen. Außerdem ist es ein Instrument zur Neuverteilung des öffentlichen Raums, indem Stellplätze in Radverkehrsanlagen, Sharing- oder Mobilitätsstationen umgewandelt werden. Auch kann Platz geschaffen werden für Außengastronomie, Baumstandorte und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität. Kurz: allem, was das Leben in der Stadt lebenswerter und klimaresilienter macht. Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung fließen wiederum in klimagerechte Mobilität.

Im Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA) hat die Verwaltung im November 2022 ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem aufgezeigt wird, wie Parkraummanagement künftig in Düsseldorf aussehen kann. Die ausgearbeitete Strategie zum Parkraummanagement wurde im März 2023 in den OVA eingebracht. Sie wird nun in den verschiedenen Gremien beraten bis sie am 17.05.2023 im Rat verabschiedet wird. Die Strategie führt zum ersten Mal das Parken im öffentlichen und privaten Raum zusammen und betrachtet es in seiner Gesamtheit sowie die dadurch entstehenden Wechselwirkungen.

Die jahrzehntelange Bevorzugung und Subventionierung der PKW-Nutzung wird durch eine Strategie ersetzt, die eine gleichberechtigte Nutzung des Straßenraums durch alle Verkehrsteilnehmer*innen erreichen will. Der fließende Verkehr aller Arten bekommt Vorrang und das Parken soll verstärkt in den privaten Raum verlagert werden.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen, insbesondere im Bereich von Schulen. Hier kann das Streichen von Parkplätzen die Übersichtlichkeit erhöhen und Gefahrenpunkte entschärfen.


Mit welchen Maßnahmen wollen wir diese Ziele erreichen?

  • Private Stellflächen, beispielsweise bei Supermärkten oder Bürogebäuden, sollen außerhalb der Kernnutzungszeiten den Anwohner*innen und Besucher*innen zur Verfügung gestellt werden
  • Wir wollen Quartiersgaragen bauen: Parkhäuser, deren Bau von der Stadt unterstützt wird und in denen Anwohner*innen Dauerparkplätze mieten können
  • Errichtung von P+R Anlagen am Stadtrand für Pendler*innen
  • Schaffung hochwertiger Stellplatzangebote für Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder
  • Errichtung von Mobilstationen mit vielfältigen Sharing-Angeboten
  • Errichtung von Liefer- und Ladezonen für City-Logistik und Handwerk
  • Anpassung der Gebühren für Kurzzeitparken und Bewohnerparken

Der Daueraufreger Parkgebühren: Von welchen Gebühren sprechen wir eigentlich?

Bei den Parkgebühren müssen zwei wichtige Themenbereiche differenziert werden: Es geht zum einen um Kurzzeitparken und zum anderen um Bewohnerparken.

Kurzzeitparken meint das zeitlich begrenzte Parken im öffentlichen Raum, also immer dann, wenn ein Parkschein gezogen werden muss. Der öffentliche Raum wird immer knapper und damit auch teurer. Parkgebühren sollen diesen Wert widerspiegeln. Die Kosten für Parken im öffentlichen Raum sollen sich an die Kosten im privaten Raum angleichen. Das ist Kostengerechtigkeit.

Außerdem werden Einnahmen aus Parkgebühren genutzt, um den Umweltverbund auszubauen und die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt zu erhöhen. Eine Anhebung der Parkgebühr soll daher einen Anreiz geben, öffentlich zugängliche Parkhäuser zu nutzen.

Mit dem Ratsbeschluss vom 02. Februar 2023 wird die Tarifzone I auf den Innenstadtring und die Zone II auf die Umweltzone erweitert. Die Zone III gilt im restlichen Stadtgebiet. Eine Übersichtkarte findet sich hier.

Die Parkgebühren werden dann im 12-Minutentakt abgerechnet, um eine passgenauere Bezahlung sicherzustellen. Hochgerechnet werden in der Zone I 4,50€ pro Stunde fällig, 3,00€ in Zone II sowie 2,00€ in Zone III.

ZoneLageGebührHöchstparkdauerBewirtschaftungszeit
IaInnenstadt0,90€/12 Min2 StundenMontag bis Samstag von 09 bis 22 Uhr
IbInnenstadtring0,90€/12 MinKeineMontag bis Samstag von 09 bis 20 Uhr
IIUmweltzone0,60€/12 MinKeineMontag bis Samstag von 09 bis 20 Uhr
IIIRestliches Stadtgebiet0,40€/12 MinKeineMontag bis Samstag von 09 bis 18 Uhr

Mit unserem Änderungsantrag haben wir durchgesetzt, dass E-Autos nicht mehr von der Parkgebühr befreit werden, da ihr Raumbedarf sich nicht von Kfz mit Verbrennungsmotor unterscheidet. Ferner haben wir die Parkdauer im Medienhafen westlich der Völklinger Straße aufgrund des hohen Besucher*innenandrangs in den Abendstunden auf 22 Uhr ausgedehnt. Im historischen Stadtkern von Kaiserswerth haben wir ebenfalls aufgrund vieler Besucher*innen eine Bewirtschaftung auch an Sonn- und Feiertagen festgelegt.
Um den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Raum für Menschen mit Beeinträchtigung zu gewährleisten, haben wir die Verwaltung gebeten, die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Behindertenparkplätzen in geeigneter Lage in den Gebieten sicherzustellen.
Diese Änderungen wurden anschließend in die Gebührenordnung eingearbeitet, so dass diese formal in der Ratssitzung am 09. März 2023 verabschiedet wurde und anschließend in die Umsetzung geht.

Beim Bewohnerparken geht es sprichwörtlich um den Parkplatz vor der Haustüre. In festgelegten Gebieten können Anwohner*innen mit Bewohnerparkausweisen rund um die Uhr öffentliche Stellplätze benutzen, ohne jedes Mal einen Parkschein ziehen zu müssen. Hierfür wird eine Jahresgebühr fällig. Der Bund hat 2020 den Weg freigemacht, damit die Länder entweder selbst die Höhe der Bewohnerparkgebühren festlegen oder dies den Kommunen überlassen. Bisher hat die bundeseinheitliche Gebühr bei maximal 30,70€ pro Jahr (!) gelegen. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Kommunen mit der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ vom 19. Februar 2022 die Gebühren für die Bewohnerparkausweise nun selbst bestimmen.
Bewohnerparkausweise gibt es in festgelegten Bewohnerparkgebieten, in denen Parkraummangel herrscht und auch das Kurzzeitparken über einen Parkschein abgerechnet wird. Hier herrscht Konkurrenz: um Parkplätze zwischen Menschen, die vor Ort wohnen, und Besucher*innen, Berufspendler*innen und Personen, die zum Einkaufen oder für andere Freizeitaktivitäten ins Viertel kommen. In diesen Gebieten können die Kosten des Parkens im öffentlichen Raum an den tatsächlichen Wert des Parkplatzes oder an die Kosten in privaten Parkgargen angenähert werden.

Die aktuelle Gebühr wurde seit 30 Jahren nicht verändert. Eine Anpassung ist somit eine Abmilderung der jahrzehntelangen Subventionierung von privatem Parken im öffentlichen Raum – getragen von der Allgemeinheit, auch von den Bürger*innen, die gar kein Auto besitzen.

Wir GRÜNE setzen uns für eine sozial gerechte Ausgestaltung der Verkehrswende ein und haben das auch in die Verhandlungen zu den Bewohnerparkgebühren eingebracht. Im Ergebnis haben wir uns mit der CDU und dem Oberbürgermeister nun (März 2023) auf neue Gebühren geeinigt:

  • Staffelung nach drei Zonen in der Stadt, ganau wie beim Kurzzeitparken (Übersichtskarte hier):
    • 360 Euro/Jahr in der Innenstadt (Zone 1)
    • 300 Euro/Jahr im Innenstadtrand (Zone 2)
    • 240 Euro/Jahr im Stadtrand (Zone 3)
  • Ermäßigung von 75% für Düsselpassinhaber*innen und Wohngeldempfänger*innen


Vorurteilscheck Parkraummanagement

Mehr als die Hälfte der Haushalte mit sehr niedrigem ökonomischen Status (53%) besitzen überhaupt kein Auto, nutzen also grundsätzlich den öffentlichen Nahverkehr sowie Geh- und Radwege. Dagegen steigt der PKW-Besitz proportional mit dem Haushalteinkommen an.

Menschen mit geringem Einkommen leben auch deutlich seltener in dicht besiedelten Gebieten, in denen Parkvorrechte für Anwohner*innen gelten oder zu erwarten sind. Das Parkraummanagement vertritt also die Interessen der einkommensschwachen Personen, indem es mit den eingenommenen Mitteln Verkehrssicherheit für Fuß- und Radverkehr erhöht, die Aufenthaltsqualität verbessert und den ÖPNV stärkt.
Für Personen, die über ein geringes Einkommen verfügen, aber dennoch auf einen privaten PKW angewiesen sind, fordern wir eine Ermäßigung von 75% auf die Bewohnerparkausweise, nachweisbar über den Düsselpass.

Quelle: Umweltbundesamt

Der Effekt zwischen Parkplätzen und Umsatz wird regelmäßig überschätzt. Im Gegenteil, Menschen zu Fuß und mit dem Rad bringen mehr Umsatz als Autofahrer*innen. Die Förderung von attraktiven Fuß- und Radwegen ist also ganz im Sinne von Einzelhandel und Gastronomie.

Quellen:
Harvard Business Manager
IASS Potsdam
Stadt Madrid (auf spanisch)

Die Stadt hat auf Anregung des Behindertenrates zugesagt, ein spezifisches Konzept für eine ausreichende Zahl an Behindertenstellplätzen in allen Quartieren zu erarbeiten.

Die Kosten für einen PKW werden grundsätzlich unterschätzt und zwar um die Hälfte der eigentlichen Kosten. Die Gesamtkosten für einen PKW liegen bereits bei einem Mittelklassewagen bei ca. 800€ monatlich.
Geht man wie beispielsweise in Freiburg von einer Bewohnerparkgebühr von 40€ monatlich in der Innenstadt aus, macht dies lediglich 5% der Gesamtbelastung durch einen PKW aus.
In den Innenstädten ist auch Wohnraum knapper und teurer. Hier leben tendenziell Menschen mit hohen Einkommen, bei denen eine Anpassung im Gesamtbudget nicht stark ins Gewicht fällt. In den Randbezirken mit günstigerem Wohnraum, in denen eher einkommensschwache Haushalte leben, setzen wir uns für eine geringere Bewohnerparkgebühr ein. Eine Staffelung nach Zonen innerhalb der Stadt ist sozial gerecht.

Quellen:
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Essen
ADAC






Aktuelle Anträge, Beschlussvorlagen und Ausblick

  • Kurzzeitparken:
    Im Ordnungs- und Verkehrsausschuss im November 2022 wurde dazu eine Vorlage eingebracht, die anschließend in den Bezirksvertretungen beraten wurde. Die Beschlussfassung erfolgte in der Ratssitzung am 02. Februar 2023.
    Unser Änderungsantrag hebt die Gebührenfreiheit für E-Fahrzeuge auf, erweitert die Bewirtschaftungszeiträume im Medienhafen und in Kaiserswerth und stellt Behindertenparkplätze in ausreichender Zahl und Lage sicher. Nach dem Beschluss im Rat werden sukzessive die entsprechenden Parkscheinautomaten umgestellt.
  • Bewohnerparken:
    Beschluss zum Parkraummanagementkonzept (2019): Parkraummanagementkonzept Düsseldorf

    Unser Kooperationsantrag (26. Oktober 2022): Parkraummanagement für die Mobilitätswende sozial gerecht weiterentwickeln

    Verwaltungsvorlage aus dem OVA zu den Eckpunkten des Parkraummangementkonzepts (23. November 2022)

    Am 17. Mai 2023 haben wir die ausgearbeitete Strategie zum Parkraummanagement final beschlossen, ab Oktober erfolgt dann die Anhebung der Bewohnerparkgebühren.