Aktualisierung der Düsseldorfer Schulbauleitlinie

25. April 2023

An Ratsherrn
Stefan Wiedon
Vorsitzender des Schulausschusses

Sehr geehrter Herr Wiedon,

im Jahr 2017 wurde die aktuelle Schulbauleitlinie beschlossen, auf dessen Basis seitdem der Schulbau in Düsseldorf vorangetrieben wird. Die Schulbauleitlinie verbindet moderne pädagogische Ansprüche mit zeitgemäßen Raumkonzepten (Multifunktion, Cluster).

Rückmeldungen aus den Schulen haben ergeben, dass sich nicht alle Schultypen in der Leitlinie gleich gut wiederfinden und dass auch Orientierungen für Bereiche, wie z. B. Schulhöfe, Digitalisierung oder Küchen, in der Leitlinie angepasst bzw. ergänzt werden sollten.

Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie daher, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die städtische Schulbauleitlinie in Zusammenarbeit mit den Schulen fortzuschreiben und u. a. folgende Punkte zu konkretisieren bzw. anzupassen.

  • Mit Vertreterinnen und Vertretern der Düsseldorfer Förderschulen soll ein an die individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Raumprogramm für den allgemeinen Unterrichtsbereich, die Fachräume und die Gemeinschaftsbereiche definiert werden.
  • Mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen des gemeinsamen Lernens soll die schulische Differenzierung im Raumprogramm stärker herausgearbeitet werden als bisher. Hierbei muss beachtet werden, dass sich mit Schulbegleitungen und sonderpädagogischer Unterstützung mehr Personen im Klassenraum aufhalten als gewöhnlich.
  • Der Raumbedarf für Kinder von Geflüchteten mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) muss eingeplant werden.
  • Die Schulbauleitlinie soll um die Erkenntnisse aus dem Programm „Traumschulhöfe“ (Ratsantrag RAT/091/2021) ergänzt werden: verringerte Versiegelung der Außenfläche; Einrichtung von Bewegungs- und Erholungszonen mit beschatteten Spiel-, Verweil- und Unterrichtsbereichen; Bäume und Sonnensegel sollen dem Hitzeschutz dienen; der Lernort Schulgarten soll eine nachhaltige Naturerfahrung im Kleinen ermöglichen. Das entsprechende Kapitel der Leitlinie soll in diesen Punkten konkretisiert werden.
  • Die Schulbauleitlinie muss räumliche Voraussetzungen für trans-, inter-geschlechtliche oder non-binäre Schüler*innen berücksichtigen. Insbesondere ist zu prüfen, wie Schultoiletten und Umkleiden / Duschen in Sporthallen danach konzipiert werden können.
  • Beim Schulbau ist immer auch zwingend die Digitalisierung auf der Grundlage des jeweils aktuellen Medienentwicklungsplans mitzudenken.
  • Alternativ zur Cook-&-Chill-Küche als Standardküche soll es bei passenden Voraussetzungen den weiterführenden Schulen ermöglicht werden, frische Mahlzeiten direkt in einer eigenen Küche zubereiten zu lassen. Die Schulbauleitlinie soll diese Möglichkeit stärker hervorheben.
  • Um eine ausreichende Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Trinkwasser zu ermöglichen, sollen alle Schulen mit zentralen Wasserentnahmestellen ausgestattet werden.
  • Die Schulen sollen nicht nur in die Phase 0, sondern auch transparent in die weitere Planung eingebunden werden. Die Schulen sind regelmäßig über die anstehenden Baufortschritte zu unterrichten.

Im Anhang der Fortschreibung sollen landes- und bundesrechtliche Vorgaben sowie städtische Regelungen, wie die Geschäftsanweisung Bau (GA Bau), die bei der Umsetzung der Schulbauleitlinie Anwendung finden, aufgeführt werden. Zudem sollen alle gefassten Beschlüsse in den Düsseldorfer Gremien, die sich auf Themen der Schulbauleitlinie beziehen, im Anhang genannt und jährlich aktualisiert werden.

Die Fortschreibung soll zusätzliche etwaige bauliche Erfordernisse berücksichtigen, die sich aus der landesrechtlichen Ausgestaltung der Bundesgesetzgebung zur Ganztagsförderung ergeben.

Der Verwaltungsvorschlag soll spätestens im zweiten Quartal 2024 dem Schul- und dem Bauausschuss zur Erörterung und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Labouvie                                            Dr. Thorsten Graeßner