Bewirb dich als Schöff*in für 2024-2028

Wir suchen euch für ein ebenso spannendes wie wichtiges Ehrenamt: Wir suchen Schöff*innen!

Ehrenamtliche Schöff*innen / Laienrichter*innen entscheiden in Gerichtsverfahren neben Berufsrichter*innen über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Das ist ein wichtiger Baustein der deutschen Justiz und trägt unter anderem dazu bei, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis für die Rechtsprechung gefördert wird.

Bis Ende April läuft noch die aktuelle Bewerbungsphase für die nächste Schöff*innen-Wahl.

Schöff*innen werden über eine von der Stadt aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss für fünf Jahre gewählt (jetzt für 2024-2028). Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Wichtig ist auch, dass diese Institution und damit ein Teil der Justiz nicht von verfassungsfeindlichen Kräften unterwandert wird.

Daher möchten wir Euch ermutigen, über eine Bewerbung als Schöff*in nachzudenken.

Auf der Seite der Stadt Düsseldorf findet ihr weitere Informationen, beispielsweise zu den Aufgaben, Rechten & Pflichten, zu den Voraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren. Weitergehende Details gibt es auf der bundesweiten Infoseite.

Aber noch direkter und persönlicher kann eine von uns berichten, die selbst Schöffin ist.
Das schreibt Claudia Engelhardt aus dem Team der GRÜNEN Fraktionsgeschäftsstelle:

Seit 2018 bin Schöffin an der Großen Strafkammer am Landgericht in Düsseldorf. Nach der Erfahrung der letzten fünf Jahre, habe ich mich auch für die nächste Wahl wieder zur Verfügung gestellt.
Ich bin gerne Schöffin und erfülle das Amt aus meinem demokratischem Verständnis heraus. Es ist alles andere als selbstverständlich, dass es dieses demokratische Element in einer Justiz überhaupt gibt, und unsere Verfassung ist ein hohes Gut.

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt (Grundgesetz Art. 20)“. Diese Rolle übernehmen stellvertretend für das Volk auch die Schöff*innen. Sie bilden ein Bindeglied zwischen dem Staat und den Bürger*innen und erfüllen dementsprechend eine verantwortungsvolle Aufgabe.

Laienrichter*innen haben Einfluss. Die Stimmen der ausgebildeten Berufsrichter*innen und der Schöff*innen zählen bei der Urteilsfindung gleich viel. Umso wichtiger ist es, dass dieses Amt von Menschen ausgeübt wird, die zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Je nach Gerichtsgröße fällen zwei Schöff*innen zusammen mit einem bis drei Berufsrichter*innen das Urteil. Die Berufsrichter*innen können bei den meisten Strafverfahren nicht an den Schöff*innen vorbei entscheiden. Im Gegenteil: Am Amtsgericht und in der Kleinen Strafkammer des Landgerichts könnten Berufsrichter*innen von den Laien überstimmt werden. In der Großen Strafkammer stimmen drei Berufsrichter*innen und zwei Schöff*innen ab.
Neben der gleichberechtigten Stimme bei der Urteilsfindung habe ich die Erfahrung machen dürfen, dass der Blick der Schöff*innen auf das Verfahren, Nachfragen an Prozessbeteiligte, an die Beweisaufnahme oder an die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen und vieles andere mehr von den Berufsjurist*innen sehr ernst genommen und gleichberechtigt einbezogen werden.

Zum Zeitaufwand:

Die Termine sind Anfang des Jahres bekannt und sie sind verbindlich einzuhalten. Ohne die Schöff*innen müsste eine Verhandlung abgesagt werden. Zu dieser Verpflichtung müssen die Schöff*innen bereit sein. Abgesehen davon, dass das Nichterscheinen ordnungsrechtlich geahndet wird:  Es geht bei den Verhandlungen schließlich um Menschen, die hierauf ein Recht haben und unter Umständen lange auf den Termin gewartet haben.
Für neu gewählte Laienrichter*innen gibt es eine ausführliche Einweisung bei Gericht. Die Teilnahme hieran kann ich sehr empfehlen.

Noch eines zum Schluss:

„Im Zweifel für den Angeklagten“ ist weit mehr als ein abgedroschener Spruch. Es ist ein zentraler Grundsatz, der bei Gericht tatsächlich gelebt wird. Dies und alle anderen Einblicke in die Gerichtsbarkeit sind Erfahrungen, die ich nicht missen möchte.

Alle von Euch, die erwägen sich als Schöff*in zu bewerben, möchte ich daher ausdrücklich dazu ermuntern. Das Gericht sucht dringend. Und es liegt an uns, diese Ämter nicht von undemokratischen Kräften unterwandern zu lassen.

Für Nachfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.