Sanierung Gebäude Flurstraße 45 für dezentrales Suchthilfezentrum in Düsseldorf-Flingern

16. Dezember 2021

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 16. Dezember 2021 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat unterstützt die Pläne zur Sanierung des Gebäudes Flurstraße 45 für ein dezentrales Suchthilfezentrum in Düsseldorf-Flingern.

Er beauftragt die Verwaltung, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 300.000 Euro an den SKFM e.V. zu gewähren. Zur Finanzierung dieses Zuschusses wird die Verwaltung beauftragt,

  1. die aus der Schließung der drogentherapeutischen Ambulanz für den SKFM e. V. vorgesehenen konsumtiven Mittel für 2021 in Höhe von 73.094 Euro (Beschluss zu AGS/070/2020 – Einrichtung und Betrieb von dezentralen Hilfezentren für Menschen mit Opiatabhängigkeit) und für 2022 in Höhe von 146.187 Euro investiv zur Sanierung des Gebäudes Flurstraße 45 zu verwenden. Die für 2021 vorgesehenen Mittel sind in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.
  2. die konsumtiv für das Haushaltsjahr 2021 bereitgestellten und bereits an den SKFM e. V. ausgezahlten Mittel für Personalkosten (PSB-Stellen, Beschluss zu AGS/015/2021) in Höhe von 80.719 Euro ebenfalls investiv zur Sanierung des Gebäudes Flurstraße 45 zu verwenden. Die entsprechenden Mittel müssen insoweit nicht vom SKFM e. V. erstattet werden.

Die vorgenannten konsumtiven Mittel sind entsprechend in investive Mittel umzuwidmen.

Begründung
Im Rahmen der Umsetzung des städtischen Suchthilfekonzepts für opiatabhängige Menschen ist der Betrieb eines dezentralen Suchthilfezentrums durch den SKFM e. V. geplant.

Das Suchthilfezentrum soll im städtischen Gebäude Flurstr. 45, das der SKFM e. V. anzumieten beabsichtigt, betrieben werden. Vor Inbetriebnahme muss das Gebäude umfassend saniert werden.

Ein entsprechender Förderantrag des SKFM e. V. für einen Investitionskostenzuschuss unter Einbeziehung der durch die Schließung der drogentherapeutischen Ambulanz freiwerdenden Mittel für 2021 und 2022 liegt vor und wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 2. November 2021 in den Rat überwiesen.

Da der SKFM e. V. PSB-Stellen erst zum 1. Oktober 2021 besetzen konnte, werden die entsprechenden Mittel für das erste bis dritte Quartal nicht benötigt und können anteilig für die Gegenfinanzierung des Investitionskostenzuschusses verwendet werden.

Dieses Vorgehen ist mit dem SKFM e. V. abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                        Angela Hebeler                         Norbert Czerwinski