09.03.2017 – Die Bezirksvertretung 5 bittet den Rat und die Verwaltung, in Kooperation mit den städtischen Tochterunternehmen und Beteiligungen, die Wohnraumreserven im Stadtbezirk 5, welche derzeit aufgrund des baulichen Zustandes oder welche sich in Bereich mit erhöhter Lärmbelastung befinden und nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, zumindest für eine Übergangszeit für die Wohnnutzung bereitzustellen.