Abwägungen zur Anordnung von Tempo 30-Regelungen an Lärmbrennpunkten 21. März 20242. Mai 2024 21. März 2024 Änderungsantrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorlage RAT/087/2024 An Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Vorsitzender des Rates Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Keller, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen. Antrag Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Abwägungen zur Anordnung von Tempo 30-Regelungen an Lärmbrennpunkten bereits im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans IV der Stadt Düsseldorf durchzuführen. Basierend auf den Abwägungsergebnissen sollen konkrete straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in den Lärmaktionsplan IV aufgenommen werden. In den Lärmaktionsplan IV der Stadt Düsseldorf wird eine ganztätig geltende Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen auf 30 Stundenkilometer auf Straßen aufgenommen, die zum Immissionseintrag in besonders lärmbelastete Wohngebiete beitragen. Dabei werden neben den bereits kartierten oder durch Öffentlichkeitsbeteiligung identifizierten Lärmschwerpunkten in Wohngebieten auch die Ergebnisse der Lärmstudie von Zeit Online aus dem Februar 2024 berücksichtigt. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen, Norbert Czerwinski Angela Hebeler