Anlagerichtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf

4. Juli 2019

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates am 04.07.2019 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die „Anlagerichtlinie der
Landeshauptstadt Düsseldorf“ gemäß Anlage mit den markierten Änderungen in den Abschnitten 2 und 4:

[…]
2. Geltungsbereich
Die Anlagerichtlinie gilt für alle Kapitalanlagen der Landeshauptstadt Düsseldorf einschließlich der Eigenbetriebe, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, der unselbstständigen Stiftungen und der Nachlässe sowie der treuhänderisch verwalteten selbstständigen Stiftungen (Sondervermögen), soweit diese keine eigenen Anlagerichtlinien erlassen haben. Die von der Stadtkasse angelegten liquiden Mittel und fremden Finanzmittel -in der Regel mit Laufzeiten von bis zu 1 Jahr- bleiben hiervon unberührt.

Die wesentlichen Grundsätze und Ziele der Anlagenrichtlinie gelten in entsprechender Anwendung auch für die städtischen Gesellschaften. Im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten wird die Landeshauptstadt Düsseldorf dort in geeigneter Weise Einfluss auf die Beachtung der Grundsätze dieser Richtlinie bei den städtischen Tochtergesellschaften nehmen.

[…]
4. Nachhaltigkeit
Bei der Kapitalanlage sind neben den Kriterien Sicherheit, Liquidität und Rendite zusätzlich die nicht-ökonomischen Ziele der Ethik, Moral, Nachhaltigkeit und der Vermeidung von Fluchtursachen zu berücksichtigen.
Ausgeschlossen sind Kapitalanlagen bei Unternehmen, die zu mehr als zehn Prozent ihres Konzernumsatzes

  • die an der Entwicklung, der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern und Waffen beteiligt sind,
  • aus den Geschäftsfeldern Tabak, Alkohol, Pornographie, Glücksspiel, Atomkraft, Erdöl, Kohle oder Schiefergasgewinnung (sogenanntes „Fracking“),
  • die Produkte herstellen, die unter Unterstützung oder Tolerierung menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit produziert werden (Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen),
  • die Produkte herstellen, die die Menschenwürde verletzen
  • die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern,
  • die Tierversuche durchführen, ohne dass eine gesetzliche Notwendigkeit dafür besteht,
  • denen eklatante Bestechungs- oder Korruptionsfälle nachgewiesen wurden,
    sowie bei Staaten, die
  • die Todesstrafe praktizieren
  • als kriegstreibend oder korrupt einzustufen sind
  • als Steueroasen einzustufen sind, orientiert an den von der Europäischen Union geführten Schwarzen und Grauen Listen der Steueroasen

Ferner sollen Kapitalanlagen nur getätigt werden, wenn diese den sogenannten „ESG“-Kriterien entsprechen. Die Abkürzung steht für die englischen Begriffe Environment (Umwelt/Ökologie), Social (Gesellschaft/Soziales) sowie Governance (Unternehmensführung/Ökonomie).

Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien ist kontinuierlich zu überwachen

Sachdarstellung
Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                            Norbert Czerwinski