Anpassung der Stimmbezirke und Wahllokale zur Kommunalwahl 2020

18. Juni 2020

Antworten der Verwaltung

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Rates am 18. Juni 2020 zu nehmen und beantworten zu lassen:

  1. Wird die Landeshauptstadt Düsseldorf die Möglichkeit nutzen, Stimmbezirke bei der Kommunalwahl auf bis zu 5.000 Einwohner*innen zu vergrößern und wenn ja welche?
  2. Gibt es aufgrund der Corona-Pandemie Räume, die nicht erneut als Wahllokale genutzt werden können und wenn ja, wie erfolgt die Auswahl von alternativen Räumen?

Sachdarstellung
Die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie bedeuten auch für die Durchführung der Kommunalwahlen am 13. Und 27. September 2020 besondere Rahmenbedingungen. Der Landtag NRW hat für die Durchführung unter anderem die Vergrößerung der Stimmbezirke von bis zu 2.500 auf 5.000 Einwohner*innen beschlossen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob alle Wahllokale aus früheren Wahlen erneut genutzt werden können – beispielsweise in Kindergärten oder Senioreneinrichtungen.

In der Diskussion über den Neuzuschnitt der Kommunalwahlkreise war aus Sicht der Verwaltung die Beibehaltung möglichst vieler Stimmbezirksgrenzen und damit etablierter Wahllokale ein zentrales Ziel, das teilweise städtebaulich sinnvollen Neuzuschnitten vorgezogen wurde. Daher stellt sich nun erneut die Frage, wie in der aktuellen Situation die Stimmbezirke beibehalten werden können oder verändert werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                        Norbert Czerwinski