Keine Zustimmung zur Planung nördlich Kalkumer Schloßallee gegen den Willen der Bezirksvertretung 5 29. November 201623. Oktober 2019 29. November 2016 An Herrn Ulrich Decker Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 ie Bezirksvertretung 5 lehnt die Planung eines Wohngebietes nördlich der Kalkumer Schloßallee im Rahmen des Wettbewerbs StadtUmland.NRW ab, weil die Planung (u. a. 1.000 Wohnungen im Freiraum und teilweise im Landschaftsschutzgebiet) dem Beschluss der Bezirksvertretung vom 25.09.2012 widerspricht. Sachdarstellung Die Teilnahme Düsseldorfs an dem vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW ausgelobten Wettbewerb StadtUmland.NRW wurde den entsprechenden Gremien des Rates und der Bezirksvertretung 5 lediglich als Informationsvorlage vorgestellt. Eine Beschlussfassung über ein „Ja“ oder „Nein“ der Landeshauptstadt zur Teilnahme am Wettbewerb wurde weder im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) noch im Rat herbeigeführt. Somit waren die politischen Gremien sowohl der Grundsatzentscheidung beraubt, über die Anmeldung der Fläche zum vorgenannten Wettbewerb entscheiden zu können, noch konnten diese entsprechende (stadtbezirkliche) Vorgaben zur Wettbewerbsanmeldung formulieren. Wäre eine Beteiligung der politischen Gremien seinerzeit erfolgt, so hätte die BV 5 rechtzeitig auf ihren Beschluss vom 25.09.2012 hinweisen können, der wie folgt lautet: „Die Verwaltung wird gebeten, die stadtbezirkstypische Siedlungsstruktur im Stadtbezirk 5 zu erhalten und sicherzustellen, dass die Freiflächen zwischen den Stadtteilen weiterhin bestehen und nur die Schließung von Baulücken innerhalb der Stadtteilbereiche im Bedarfsfall ermöglichen.“ Mit freundlichen Grüßen Waldemar M. Fröhlich