Baumfällungen auf dem Grundstück Schumannstraße 30

17. Mai 2022

An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee

Sehr geehrter Herr Schlee,

hiermit bitten wir Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Sitzung am 17.05.2022 zu nehmen:

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Fällung der drei alten und gesunden Linden auf dem Grundstück Schumannstraße 30 erfolgt und wann und durch wen wurde die notwendige Ausnahmegenehmigung für eine Fällung innerhalb der Vogelschutzzeit (01.03. bis 30.09.) erteilt?

  2. Wird durch die Baumfällungen die Verpflichtung für Ersatzpflanzungen ausgelöst und falls ja, an welchen Standorten und zu welchen Terminen sind diese Ersatzpflanzungen vorgesehen?

Sachdarstellung:
Bereits am 10.08.2021 hat die Rheinische Post über die geplante Fällung von drei alten, großen und gesunden Linden im Rahmen des Vorhabens an der Schumannstraße 30 zur Errichtung von fünf Luxus-Eigentumswohnungen berichtet. Im Nachgang hat eine Gruppe engagierter Anwohner*innen versucht, Kontakt mit dem Vorhabenträger aufzunehmen, um darauf hinzuwirken, dass zumindest ein Teil der Bäume erhalten bleiben kann, da diese lediglich aufgrund des besseren Zugangs zum Baustellengelände gefällt werden sollten. Der Antritt der Bürger*innen war offensichtlich erfolglos, da am 14./15.04.2022 alle drei Linden gefällt wurden. Nach Informationen aus der Nachbarschaft besteht der Verdacht, dass es überhaupt keine akute Notwendigkeit zur Durchführung dieser Maßnahme gab, da aktuell kein Baubeginn anstehen würde sondern das Grundstück vor kurzem den Eigentümer gewechselt habe. Somit wären die Baumfällungen möglicherweise nur mit Blick auf eine bessere Veräußerbarkeit des Grundstücks erfolgt.

Da der Zeitpunkt der Fällung innerhalb der Vogelschutzzeit vom 01.03. bis 30.09., in der Baumfällungen grundsätzlich verboten sind, liegt, besteht der Grund zur Annahme, dass Vögel bei der Brut und der Aufzucht gestört wurden. Nach Informationen auf der Website der Stadt Düsseldorf kann bei Vorliegen „akuter Gründe der Verkehrssicherheit“ eine Ausnahmegenehmigung – z.B. durch die Untere Landschaftsbehörde – erfolgen. Nach unseren bisher vorliegenden Informationen lag eine solche Genehmigung zum Zeitpunkt der Arbeiten nicht vor.

Hinsichtlich der erforderlichen Ersatzpflanzungen ist es insbesondere aufgrund von Aspekten des Klimaschutzes wichtig, dass diese kurzfristig, vollumfänglich und möglichst in direkter Nähe zum bisherigen Standort der drei entfernten Bäume erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Reich (Fraktionssprecherin)