Geschlechtergerechtigkeit auch beim Sportstättenbau

14. November 2018

An Herrn Burkhard Albes
Vorsitzenderdes Sportausschusses

Sehr geehrter Herr Albes,

die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, folgenden Haushaltsbegleitantrag zum Haushaltsplanentwurf 2019 auf die Tagesordnung der Sitzung des Sportausschusses am 14. November 2018 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig sicher zu stellen, dass bei Bau und Sanierung von Sportstätten, Vereinssportanlagen und bei der Planung, Gestaltung, Ausstattung, Lage, Erreichbarkeit und Sicherheit des Außenbereiches die Bedürfnisse und Wünsche von Frauen und Mädchen adäquat berücksichtigt werden.

Sachdarstellung
Die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen und Mädchen und Jungen ist in allen gesellschaftlichen Bereichen, so auch im Sport, Ziel der Institutionen und Verbände. Auf EU-Ebene wurde der Gender-Mainstreaming-Ansatz im Amsterdamer Vertrag, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, rechtlich verbindlich festgeschrieben. Dieser verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming. Das bedeutet: Gender Mainstreaming ist Leitprinzip aller an den Planungen beteiligten Akteuren und Akteurinnen, auch im Bereich Sport.

Der Deutsche Sportbund und der Landessportbund NRW haben sich zur Umsetzung von Frauenförderung und Gender Mainstreaming als Doppelstrategie für Chancengleichheit von Frauen und Männern bekannt. Die Landeshauptstadt selbst verpflichtet sich gemäß der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und lokaler Ebene mit dem Aktionsplan im Bereich Sport u.a. zur geschlechtergerechten Teilhabe.

Ehrgeiziges Ziel auch in Düsseldorf muss sein, Frauen und Mädchen die Möglichkeit der Nutzung von Sportstätten gleichermaßen bereitzustellen und damit die Zahl der Sport treibenden Frauen (in den Vereinen) zu erhöhen.

Laut aktueller Zahlen sind Frauen in den Düsseldorfer Vereinen unterrepräsentiert. Dies wollen wir durch strukturelle Maßnahmen beim Bau ändern.

Da die Landesbauordnung in Bezug auf die Errichtung von Sportstätten keine Vorgaben im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit macht, soll mit dem Auftrag an die Verwaltung sichergestellt werden, dass wichtige Aspekte der Teilhabe Berücksichtigung finden. Diese Aspekte sind in erster Linie Sicherheit und Persönlichkeitsschutz.

In Bezug auf die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer muss darauf geachtet werden, dass es eine ausreichende Außenbeleuchtung und barrierefreie Zuwegungen gibt. Ein guter Anschluss an den ÖPNV, sowie ein Notfall-Telefon und beleuchtete Fahrradabstellplätze gehören ebenfalls dazu. Dies reduziert Angsträume und kann möglicherweise insbesondere weibliche Nutzerinnen motivieren auch in den Abendstunden stärker an Sportangeboten teilzunehmen.

In den Bereich des Persönlichkeitsschutzes fällt, dass es separate Duschen und Umkleiden für Mädchen bzw. Jungen und Frauen bzw. Männer gibt die über eigene Zugänge verfügen. Bei unterschiedlichen Sportangeboten auf einem Platz oder in einer Halle sollte auf Wunsch ein Sichtschutz verfügbar sein.

Weitere Begründungen gegebenenfalls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Scheffler                 Ralf Thomas Krüger                Monika Lehmhaus