Förderung einer Willkommenskultur für alle Menschen in Sportvereinen

14. Dezember 2023 – Etatsitzung Rat

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, allgemeine Leitlinien für eine Willkommenskultur für alle Menschen in die Präambel der Sportförderrichtlinien aufzunehmen.
  2. Der Rat beschließt, ab 2024 Maßnahmen von Düsseldorfer Sportvereinen zur weiteren Etablierung einer Willkommenskultur für alle Menschen mit insgesamt 20.000 Euro über eine novellierte Sportförderrichtlinie zu fördern.
  3. Sportvereine erhalten einmalig einen städtischen Zuschuss in Höhe von 500 Euro, wenn sie eine Gleichstellungsordnung verabschieden und umsetzen. Die von den Vereinen zu erarbeitende Gleichstellungsordnung und die darauf aufbauenden Umsetzungsschritte sollen der Erreichung von Chancengerechtigkeit und Gleichstellung unabhängig von Geschlecht, geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung, ebenso von Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder Alter im Sinne der Intersektionalität dienen.

Begründung
In einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft ist eine chancengerechte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ein wichtiges Ziel. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet und sich damit zu einer Organisationskultur der gegenseitigen Wertschätzung und Förderung der Vielfalt in der Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft bekannt.

Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dieses Engagement bereits durch die Frauen- und Mädchenförderung im Sport verstetigt. In einem weiteren Schritt wollen wir eine Willkommenskultur für alle Menschen fördern.

Auf der Webseite des Landessportbundes NRW heißt es dazu: „Um allen Menschen Zugang zum Sport und zu hauptberuflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten zu ermöglichen, braucht es Sichtbarkeit für unterschiedliche Bedürfnisse und die gezielte Förderung und Unterstützung einzelner Zielgruppen. Im sportlichen Alltag heißt das zum Beispiel darauf zu achten, dass von Beginn an die Eigenschaften und Bedürfnisse aller Geschlechter in der Planung, Entscheidungsfindung und Umsetzung von Maßnahmen systematisch, aktiv und sichtbar berücksichtigt werden.“

Daher wollen wir die Förderung von Chancengerechtigkeit und Gleichstellung in die Neuaufstellung der Sportförderrichtlinien aufnehmen und mit Haushaltsmitteln in Höhe von 20.000 Euro hinterlegen. Die vom LSB NRW erstellte Gleichstellungsordnung kann dabei als Muster dienen.

Weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                                       Angela Hebeler                             Norbert Czerwinski