AGG-Schulungspflicht für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung

13. September 2017

Antwort der Verwaltung

Frau
Katharina Kabata
Vorsitzende des Integrationsrates

Sehr geehrte Frau Kabata,

die Grüne internationale offene Liste bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Integrationsrates am 13.09.2017 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wann und in welchem Umfang sind die Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß der in § 12 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) normierten Schulungspflicht im AGG geschult worden?
  2. Ist der Text des AGG allen Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf bekannt und am Arbeitsplatz zugänglich?
  3. Wo befindet sich die Beschwerdestelle gem. § 13 AGG für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf und ist diese Beschwerdestelle im Sinne des Gesetzes bekannt gemacht worden

Sachdarstellung
Die Umsetzung der gesetzlich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelten Schulungspflicht ist oft unbekannt. Seit 2006 ist erstmals in einem deutschen Gesetz eine allgemeine Schulungspflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Organisationspflicht des Arbeitgebers verankert.

Das AGG schützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Diskriminierung jedweder Art, u. a. auch aufgrund der ethnischen Abstammung. Leider erleben wir in der Alltagsrealität, dass Bewerberinnen und Bewerber mit ausländisch klingenden Namen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden, indem sie z. B. nicht für ein Auswahlgespräch eingeladen werden.

Den verpflichtenden Schulungen im Rahmen des AGG kommt bei der Risikovermeidung, der Sicherstellung von diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen und beim wirkungsvollen Schutz vor ungerechtfertigten Klagen eine besondere Bedeutung zu.

Ein Unterlassen kann die Landeshauptstadt Düsseldorf teuer zu stehen kommen. Nicht nur als Imageschaden für unsere Stadt, sondern auch im Rahmen eines Schadensersatz- oder Entschädigungsprozesses.

Mit freundlichen Grüßen

Goce Peroski        Aleksandra Przygodzka