Keine Gefängnisstrafen für Rheinbahn-Fahrten ohne gültigen Fahrschein 17. November 202217. November 2022 AnHerrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Ratssitzung am 17. November 2022 Änderungsantrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage RAT/406/2022: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Keine Gefängnisstrafen für Rheinbahn-Fahrten ohne gültigen Fahrschein Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENSPD-RatsfraktionFDP-RatsfraktionRatsfraktion DIE LINKERatsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten wir Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen. AntragDer Rat fordert die Vertreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat der Rheinbahn AG auf, sich gegenüber der Geschäftsführung dafür einzusetzen, dass die Rheinbahn auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein verzichtet, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der betreffenden Fahrgäste bestehen oder eine besondere Härte geltend gemacht werden kann. Vor einer Anzeige soll den Fahrgästen deshalb Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden. Davon unbenommen ist die Möglichkeit, das erhöhte Beförderungsentgelt zivilrechtlich einzutreiben. BegründungDie Bundesregierung plant, die Beförderungserschleichung nicht länger als Straftat gemäß §265a StGB, sondern künftig als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Bis dahin könnte die Rheinbahn schon jetzt durch den Verzicht auf Strafanzeigen zur drastischen Reduzierung der Anzahl der Strafverfahren und damit deren unangemessenen Folgen, wie insbesondere die Verhängung von Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen, beitragen. Der weiterhin bestehende Anspruch auf das erhöhte Beförderungsentgelt und die Möglichkeiten seiner zivilrechtlichen Durchsetzung stellen genügend Schutz für die Interessen der Rheinbahn und Anreiz für die Nutzerinnen zur Bezahlung des regulären Fahrpreises dar. Mit freundlichen Grüßen Angela Hebeler Norbert Czerwinski Marina Spillner Markus RaubManfred Neuenhaus Anja Vorspel Lukas Fix