Energieeinsparungen und Energiesicherung – Maßnahmen in Düsseldorfer Schulgebäuden

Antworten der Verwaltung

22. November 2022

An den
Ratsherrn Pavle Madzirov
Vorsitzenden des Schulausschusses

Sehr geehrter Herr Madzirov,

am 1. Oktober 2022 trat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) der Bundesregierung in Kraft. Durch die Verordnung werden Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen verpflichtet, die Heizungssysteme ihrer Gebäude zu optimieren.

Die Maßnahmen der mittelfristigen Energieeinsparungen und die Umstellung auf regenerative Energiequellen sind wichtige Komponenten der Energiesicherung, um eine Energiemangelsituation zu verhindern oder gegebenenfalls abzumildern. Auch für die Düsseldorfer Schulgebäude besteht die Verpflichtung, alle möglichen Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. In welchem Umfang wird im Rahmen der o. g. Verordnung für alle Schulgebäude ein hydraulischer Abgleich der Heizungssysteme durchgeführt, welche zeitliche Planung liegt vor und welche zusätzlichen Ämter / Verwaltungs-einheiten werden bei diesem Vorhaben eingebunden?
  2. Was unternimmt die Verwaltung, abgesehen von den schon geplanten Umstellungen auf Fernwärme, um die Wärmeversorgung der Schulen, auch außerhalb des Fernwärmebereiches der Stadtwerke, auf regenerative Energien umzustellen?
  3. Wie ist das Vorgehen und wo liegen die Verantwortlichkeiten an den Schulen und in der Verwaltung, wenn sich Heizungsanlagen bzw. Heizkörper nicht (mehr) regeln lassen und repariert werden müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Graeßner