Erhöhung der Mittel für niedrigschwellige Sprachkurse für Geflüchtete

19. Dezember 2019

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 19. Dezember 2019 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Für niedrigschwellige Sprachkurse für Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete (Produkt 3131301, Konto 53181800) werden in 2020 45.000 Euro zusätzlich mit Sperrvermerk eingestellt und die zuständigen Gremien über die weitere Entwicklung des Bedarfs informiert. Der Sperrvermerk wird auf Empfehlung des Integrationsrates und durch Beschluss des Ausschusses für Gesundheit und Soziales aufgehoben.

Sachdarstellung
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) und solche „bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“ können an Sprachkursen, sog. Einstiegskursen, teilnehmen, deren Kosten durch die Arbeitsagenturen übernommen werden (§ 421 SGB III). Das gilt auch bereits für Menschen im Asylverfahren mit Aufenthaltsgestattung oder BüMA, die noch keine drei Monate in Deutschland sind. Die Gewinnung der Teilnehmer*innen geschieht über die Sprachkursträger.

Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete, die keinen Anspruch auf Finanzierung eines Deutschkurses durch die Arbeitsagentur, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Land oder sonstige Stellen haben, sollen in Düsseldorf ebenfalls an Deutschkursen teilnehmen können. Dies wurde in der Kooperationsvereinbarung der Ampel 2014 – 2020 vereinbart.

Hierbei ist darauf zu achten, dass es niederschwellige Zugangsmöglichkeiten und ausreichende Kinderbetreuung gibt, damit insbesondere Frauen mit Migrationshintergrund von den Angeboten profitieren können. Da die im Jahr 2018 bereitgestellten 55.000,- Euro nicht ausreichten, wurden die Mittel für das laufende Jahr 2019 um 55.000 Euro auf 110.000,- Euro erhöht. Von einem ähnlichen Bedarf ist auch für das Jahr 2020 auszugehen. Diesem kann durch Aufhebung des Sperrvermerks auch unterjährig Rechnung getragen werden. Vorrangig sollten Träger unterstützt werden, die eine Kinderbetreuung anbieten. Dabei können die zu beantragenden Mittel auch zur Finanzierung der Kinderbetreuung verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Markus Raub                      Angela Hebeler                     Norbert Czerwinski                    Manfred Neuenhaus