Neues Gebäudeenergiegesetz – Was passiert mit meiner Heizung?

Bis 2045 soll kein Gebäude mehr mit fossiler Energie beheizt werden. Was kommt nun auf Düsseldorfer Mieter*innen oder Wohnraumeigentümer*innen mit Erdgas- oder Ölheizung zu? Wo gibt es Unterstützung?

Der Gesetzesentwurf

Im Folgenden die wichtigsten Inhalte aus einem FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums:

Ab 2024 neu eingebaute Heizungen müssen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen müssen nicht sofort ausgetauscht werden. Sollte eine Heizung irreperabel kaputt sein (eine sogenannte Heizungshaverie), gibt es großzügige Übergangsfristen* bis zum Einbau einer neuen Heizung. Personen über 80 Jahren sind größtenteils von der Austauschpflicht befreit.

Der Bund stellt für den Austausch einer fossil betriebenen Heizung 30 % Grundförderung bereit. In Zukunft wird es zusätzlich dazu einen Klimabonus von meist 10 %, für Ausnahmen auch 20 %**, geben. Zum aktuellen Zeitpunkt (10.05.2023) ist das jedoch noch nicht Gesetzeslage. Mieter*innen sollen im Übrigen vor hohen Betriebskosten nach einer grünen Umrüstung geschützt werden. Mehr zu dem Förderkonzept hier.

Wer kann mich beraten?

Düsseldorf hat gegenwärtig die beste Kommunale Förderung für Photovoltaik und Wärmepumpen im Bundesgebiet. Wie genau sich Fördermittel von Bund, Land und Kommune abrufen lassen, ist jedoch nicht immer einfach herauszufinden. Hilfestellung können Bürger*innen bei verschiedenen Websites und Beratungsstellen finden:

Verbraucherzentrale NRW
Je nach Beratungsform kostenlos oder mit geringen Kosten verbunden. Aufgrund hoher Nachfrage wird auf die Onlinerunden „Energie Kompakt“ verwiesen. Jede Woche gibt die Verbraucherzentrale Tipps zu den Themen:
Wärmepumpe (Mo. 12 und 18 Uhr)
Heizungstausch (Di. 18 Uhr)
Photovoltaik und Steckersolar (Mi. 12 und 18 Uhr)
Energetische Sanierung (Do. 18 Uhr)

Bundesprogramm Energieeffizienzexperten
Ein Beratungstermin mit Expert*innen aus der Gegend, üblicherweise mit Kosten verbunden. 80 % der Kosten werden jedoch von Bundesmitteln gedeckt.

Heizspiegel
Mit ein paar Angaben zu Größe und Bauweise zum Objekt lassen sich hier Maßnahmen und Förderungen für die individuelle Situation ermitteln. Die Website wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert und kann eine gute Grundlage für den Einstieg in die Wärmewende bieten.

* Wirtschaftsministerium: „Übergangsfristen: grundsätzlich sind dies drei Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre. Vorübergehend kann auch eine gebrauchte, fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren.“

**Wirtschaftsministerium: „Es wird ein Klimabonus I in Höhe von 20% zusätzlich zur Grundförderung in bestimmten Fällen gewährt, in denen die Bürgerinnen und Bürger nach neuem GEG nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind und Anreize dennoch eine raschere Transformation ermöglichen sollen:
• für den Austausch von Kohleöfen und Öl- bzw. Gas- Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind und
• wenn deren Eigentümer unter die Ausnahmen des § 73 Abs. 1 und § 71i GEG-E fallen. Diese Ausnahmen betreffen selbstnutzende Altbesitzer, welche ihre Immobilie vor 2002 bewohnten sowie Personen über 80 Jahre.
Es wird weiterhin der „Klimabonus I“ zusätzlich zur Grundförderung für Eigentümer gewährt, die einkommensabhängige Sozialleistungen im Sinne von § 102 des neuen GEG erhalten (unabhängig vom Typ und Alter der Heizung).“