Radweg Luegallee ist kein benutzungspflichtiger Radweg und was bedeutet dies

03.07.2019

An den
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 4
Luegallee 65
40545 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Tups,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss die Verwaltung zu bitten, den Radstreifen so umzugestalten, dass die Zufahrt für die RadfahrerInnen auf die Fahrbahn der Luegallee verbessert wird.

Von der Oberkasseler Brücke kommend soll der Radstreifen an der Ecke Leostraße / Luegallee ggf. aufgeweitet und oder mit ergänzenden Pfeilen ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Fahrbahn, als auch der Gehweg für den Radverkehr genutzt werden kann. Hilfreich wäre auch eine Hinweistafel auf der die rechtliche Lage erläutert wird.

Sachdarstellung
Mit der Herstellung des neuen Hochbahnsteigs wurde auch die Radwegführung neu ausgezeichnet. Was grundsätzlich sehr gut gelungen ist. Nur an der Stelle Ecke Leostraße / Luegallee vor der Gaststätte zum Prinzinger wurde ein Radfahrer-Pikotgramm mit einem Pfeil auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg auf dem Gehweg gezeichnet. Damit leitet man Radfahrer*innen auf eine Fahrmöglichkeit, die aber nicht die sicherer ist. Außerdem denken damit Radfahrer*innen, jetzt ist freie Fahrt. Dem ist aber nicht so. Auf dem Gehweg ist zurückhaltendes radfahren geboten.

Wer zügig radfahren will, sollte sich auf die Straße einordnen. Deshalb wurde sicherlich die weiße Linie vom Radweg an dieser Stelle nicht mehr durchgehend sondern unterbrochen aufgezeichnet. Es fehlt aber der Pfeil, der auf den Fahrbahnweg weist. Mit einer Aufweitung wäre zum einen eine mögliche Gefahrenstelle für die Radfahrer*innen beseitigt und den Autofahrer*innen wird ersichtlich, dass das Radfahren auf der Fahrbahn zulässig und bei zügigem Fahren auch verkehrsrechtlich richtig ist.

Das der „andere“ Radweg auf dem Bürgerstein nicht als Radweg mit dem blauen Fahrradschild ausgewiesen ist, hat seine Gründe. Er entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Damit ist dort jede/r Fahrradfahrer*in in einer rechtlichen Grauzone, wenn keine Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde und es zum Unfall kommt.

Wir wünschen uns auch einen Aushang an dieser Stelle, in dem die rechtliche Situation mal erläutert wird. Fahrradfahrer*innen erfahren erst von ihrer Mitschuld bei einem Unfall, wenn es zu spät ist und sie für den Schaden mit in Haftung genommen werden, wenn sie keine Schrittgeschwindigkeit gefahren sind. Radfahrer*innen auf der Fahrbahn werden hingegen von Autofahrer*innen angehupt oder teilweise sehr massiv und gefährdender Weise auf der Fahrbahn abgedrängt bzw. gemaßregelt.

Hier haben wir zur Erläuterung zwei Skizzen beigefügt, die wir als Ergänzung für möglich halten.

Mit freundlichem Grünen Gruß

Markus Loh         Astrid Wiesendorf