Änderungsantrag Dialogverfahren Zukunft der Kö – Ergebnisse Beteiligungsformate, Beschluss Leitsätze der Zukunft der Kö

09. Juni 2022

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Vorlagebeschluss APS/036/2022: Dialogverfahren Zukunft der Kö

An

Ratsherrn Dr. Alexander Fils

Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

Betrifft: APS/082/2021

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu TOP 10

Sehr geehrter Herr Fils,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP Ö-10 auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen.
Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen ausdrücklich das durchgeführte Beteiligungsverfahren und die daraus abgeleiteten Leitsätze zur Zukunft der Kö.
Um das gemeinsame Ziel einer qualitäts- und respektvollen Weiterentwicklung der Kö sicherzustellen, bitten wir die Verwaltung folgende Änderung zu berücksichtigen:

„Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird hiermit über die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Beteiligungsformaten des Dialogfahrens Zukunft der Kö informiert und beschließt die Leitsätze zur Zukunft der Kö. Die hiermit gemeinsam mit der beteiligten Öffentlichkeit, den Anliegern und einbezogenen Fachmeinungen formulierte Grundhaltung bietet eine transparente Ausgangslage für die zukünftige Entwicklung der Königsallee. Die Leitsätze dienen in diesem Sinne den Akteuren von Verwaltung und kommenden Projektansätzen als Rahmen insbesondere für die Ausrichtung und Fortentwicklung des Einzelhandels und des Wirtschaftsstandortes Königsallee, der Erhaltung und des Ausbaus der herausragenden Qualitäten der öffentlichen Räume und der Begleitung und Ermöglichung der weiteren stadträumlichen Entwicklung dieses Standortes. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Entwicklung der Königsallee auf dieser Grundlage zu unterstützen und kommende Projekte hiernach auszurichten mit der Maßgabe die in den Leitsätzen genannte identitätsstiftende kleinteilige Architektur und die Gebäudehöhen / Fluchtlinien der Bestandsgebäude in der Planung zukünftiger Bauprojekte zu berücksichtigen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, im Ausführungstext zu den Leitsätzen
zur Identität der Kö folgende Änderung vorzunehmen:

Bei Bauvorhaben, die das aktuelle Baurecht überschreiten möchten, erfolgt eine sorgfältige Überprüfung, inwieweit die Planung städtebaulich und denkmalrechtlich verträglich sein kann. Die Überprüfung wird in der Regel im Rahmen eines geeigneten mit der Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmten Formates der Qualitätssicherung erreicht. In diesem Zusammenhang werden auch geeignete Kompensationsmaßnahmen im Sinne eines social und/oder sustainable return diskutiert und erwartet. In einzelnen Fällen kann die rechtliche Sicherung der städtebaulichen Qualität durch Bebauungsplanverfahren notwendig werden.

Begründung:

Bei Bauvorhaben, die das aktuelle Baurecht überschreiten möchten, erfolgt eine sorgfältige Überprüfung, inwieweit die Planung städtebaulich und denkmalrechtlich verträglich sein kann. Die Überprüfung wird in der Regel im Rahmen eines geeigneten mit der Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmten Formates der Qualitätssicherung erreicht. In diesem Zusammenhang werden auch geeignete Kompensationsmaßnahmen im Sinne eines social und/oder sustainable return diskutiert und erwartet. In einzelnen Fällen kann die rechtliche Sicherung der städtebaulichen Qualität durch Bebauungsplanverfahren notwendig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Penack-Bielor                                                                                                          Dr. Frank Schulz