Anpassung der Quotierungsregelungen von Gebäuden

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage APS/085/2023

7. September 2023

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag

Der Rat der Stadt

  1. beschließt die Anpassung der Quotierungsregelung auf privaten Grundstücken gemäß Teil A der Vorlage mit folgendem Inhalt: Bei Wohnungsbauvorhaben auf privaten Grundstücken im Rahmen von Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag bzw. bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit Durchführungsvertrag gilt für alle Bebauungsplanverfahren, für die noch kein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wurde, Folgendes:
    Realisierung von mindestens 50 % der geplanten Wohnfläche in Verbindung mit der geplanten Anzahl an Wohneinheiten im öffentlich geförderten und höchstens 50% im freifinanzierten Wohnungsbau.
  2. beschließt die Anpassung der Quotierungsregelung auf städtischen Grundstücken und solchen, die bei städtischen Tochterunternehmen eingelegt werden sollen, mit folgendem Inhalt:
    • 100 % bezahlbarer Wohnungsbau, dazu gehören:
      • mindestens 60 % öffentlich geförderter Wohnungsbau,
      • Bau- und Wohngruppen, Senioren-, Azubi- und Studierendenwohnheime und weitere innovative, das Gemeinwohl fördernde Wohnformen.

      Die Bausteine werden jeweils individuell für jedes Vorhaben von den Gremien beschlossen.

      • Untergeordneter Anteil frei finanzierten Wohnungsbaus mit Deckelung des Mietzinses unter Berücksichtigung von Lage und Quartier
  3. beschließt, dass auch weiterhin für die Erfüllung der Quotierung auch die Option gilt, dass die Vorhabenträger*innen sich mit der Stadt auf eine Teilerfüllung der Verpflichtung durch die Abgabe von Baugrund an die Landeshauptstadt einigen können. Ziel ist eine gemeinwohlorientierte Entwicklung gemischter Quartiere, gesteuert durch die Stadt beispielsweise zur Stärkung der Städtischen Wohnungsgesellschaft und weiterer gemeinwohlorientierter Wohnungsunternehmen.

und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung und Anwendung.
Nach drei Jahren wird die Quotierung erneut evaluiert.

Begründung
Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                    Angela Hebeler              Norbert Czerwinski