Strategisches Handlungskonzept „Düsseldorfer Baulandmodell“ – eine Weiterentwicklung aus dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt (HKW)

Ergänzungsantrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage APS/087/2023

7. September 2023

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag:
Der Rat der Stadt beschließt die Vorlage „Strategisches Handlungskonzept „Düsseldorfer Baulandmodell“ – eine Weiterentwicklung aus dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt (HKW)“ mit folgenden Ergänzungen:

Ergänzende Schwerpunkte:

Wohnungsbestand: Bezahlbaren Wohnraum sichern, Bewohner*innen schützen
Die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum und der Schutz von Mieter*innen vor Verdrängung wird als Schwerpunktthema definiert. Es umfasst im Handlungsfeld „Bestand bedarfs- und umweltgerecht anpassen“ die vorhandenen Maßnahmen
• Ankauf von Belegungsbindungen
• Wohnraumschutzsatzung
• Soziale Erhaltungssatzung
Zusätzlich soll der Baustein „Vorkaufsrechte“ auch im Handlungsfeld Bestand verankert werden. Ziel ist es, die Anwendung von Vorkaufsrechten im Bestand auszuweiten, um Bewohner*innen in besonders von Verdrängung und Gentrifizierung betroffenen Gebieten zu schützen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Schwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung
Damit das Düsseldorfer Baulandmodell einen wirksamen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035 und zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels leisten kann, werden beide Aspekte zu einem Schwerpunkthema definiert. Es umfasst im Handlungsfeld „Qualität und Zukunftsfähigkeit im Neubau schaffen und sichern“ die vorhandenen Maßnahmen
• Anforderungsprofile für Klimaanpassung in der Stadtplanung
• Anforderungsprofile für Klimaschutz in der Stadtplanung

Im Baustein „Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau im Rahmen der Quotierungsregelung“ wird verdeutlicht, dass ein Anteil von mindestens 50 % öffentlich geförderten Wohnraums realisiert werden muss. Der Anteil frei finanzierter Wohnungen kann somit auch unterhalb von 50 % liegen. Darüber hinaus ist der Baustein der Abgabe von Bauland zur Erfüllung der Quote ebenfalls ins Baulandmodell aufzunehmen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Konkretisierung und die strategische Umsetzung der einzelnen Bausteine auszuarbeiten und im Rahmen der politischen Gremien vorzustellen.

Er beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung und Anwendung sowie die politischen Gremien in regelmäßigen Abständen über den Stand der Umsetzung und Änderungen an den Bausteinen zu informieren bzw. bei der Entwicklung von Strategien intensiv einzubinden.

Begründung
Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski