Ausfallhonorare für VHS-Honorarkräfte

14. Mai 2020

Antworten der Verwaltung

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

mit den Beschlüssen zur Corona-Pandemie hat der Landtag NRW auch die Finanzierung der Volkshochschulen (VHS) auf die Ausnahmesituation angepasst.

Für Pflichtangebote werden die Landesmittel gemäß Weiterbildungsgesetz weitergezahlt, auch wenn aufgrund der Pandemie kein Unterricht stattfinden kann bzw. konnte. Die Frage, ob und wie die Honorarkräfte der VHS weiterbezahlt werden, wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 14. Mai 2020 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche Kostenerstattung des Landes erwartet die VHS nach dem geänderten Weiterbildungsgesetz für Unterrichtsstunden, die infolge der Pandemie-bedingten Schließung nicht erbracht werden konnten und können?
  2. Welche Ausfallhonorare zahlt die VHS an die Dozent*innen im Bereich der Pflichtangebote und darüber hinaus?
  3. Wie plant die VHS zu verfahren, wenn Dozent*innen ihre Honorartätigkeit nicht oder erst später wieder aufnehmen können, beispielsweise weil sie zu einer Risikogruppe gehören?

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski