Ausgleichsmaßnahmen für den Bau der „Wellnessoase Elbsee“

04. Apr 2016

Antwort der Verwaltung

An
Herrn
Rüdiger Gutt
Vorsitzender des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen

Sehr geehrter Herr Gutt,

wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 04. April 2016 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche Ausgleichsmaßnahmen für die Errichtung der Wellnessanlage am Elbsee sollen umgesetzt werden?
  2. Hat die erforderliche Fällung von 51 Pappeln auf der Entsiegelungsfläche am Menzelsee einen Einfluss auf deren Bewertung als Ausgleichsfläche, und muss für diesen Eingriff in den Naturhaushalt wiederum ein zusätzlicher ökologischer Ausgleich erfolgen?
  3. Wer kommt für die Kosten der Altsanierung auf der Ausgleichsfläche auf und ggf. für eine sich daraus ergebende zusätzliche Ausgleichsmaßnahme?

Sachdarstellung:

Die Bauarbeiten für die Wellnessanlage am Elbsee schreiten voran, der Betreiber plant die Eröffnung des „vabali premium spa Düsseldorf“ im Jahr 2016. Zur Deckung des ökologischen Kompensationsbedarfs für den Bau der Wellnessanlage sind Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben.

Die „Anlage und Entwicklung einer Glatthaferwiese“ und eine „Entsiegelungsmaßnahme am Menzelsee“ außerhalb des Plangebietes waren bislang als Ausgleichsmaßnahme in der Begründung zum Bebauungsplan vorgesehen (Anlage zur Vorlage 61/55/2011). Im Vorfeld der geplanten Entsiegelungsmaßnahme haben nun Bodenproben eine Belastung der Fläche mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) ergeben. PAK gelten als persistente und toxische Umweltschadstoffe. Damit diese giftigen Stoffe nach Abnahme der Asphaltdecke nicht ausgeschwemmt werden und in die Umgebung und/oder das Grundwasser gelangen, muss das belastete Erdreich abgetragen und entsorgt werden.

Einundfünfzig Pappeln am Rande der Sanierungsfläche, die mit ihren Wurzeln den belasteten Boden durchdrungen haben, müssen im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme gefällt werden. Die Fällung der Pappeln könnte in Abwägung mit der Alternative, die PAK-Belastung nicht zu sanieren – zwar als das kleinere Übel angesehen werden, dennoch stellt ihre Fällung einen schwerwiegenden Eingriff in den Naturhaushalt im Naturschutzgebiet dar.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Karen-Jungen          Christine Ewert          Ingrid Landau