Briefwahl

GRÜNE Briefwahl Düsseldorf
GRÜNE Briefwahl Düsseldorf

SO FUNKTIONIERT DIE BRIEFWAHL

Am Sonntag, 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt.

Du kannst bei diesen Wahlen mitentscheiden, wer Düsseldorf die nächsten 5 Jahre gestalten soll. Bei den Kommunalwahlen in NRW werden die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister, der Stadtrat und die Bezirksvertretungen in den Stadtteilen gewählt. 

Unser Düsseldorfer OB-Kandidat für BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ist Stefan Engstfeld!

Wenn Du am Wahlsonntag schon etwas vor hast, dann kannst Du einen Antrag auf Briefwahl stellen. Hier erklären wir Dir, was Du dabei beachten musst. Außerdem haben wir ein kleines „Fragen und Antworten“ mit den häufigsten Fragen zusammengestellt.

WAHLBERECHTIGUNG

Wahlberechtigt sind alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die am Wahltag

  • Deutsche oder EU-Bürger sind,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

1. Briefwahl beantragen

 
Antrag per Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung
GRÜNE Briefwahl Düsseldorf

Du kannst den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung, die automatisch ab dem 12. August und spätestens bis zum 22. August 2020 verschickt werden, ausfüllen und mit der Post abschicken. Für die Briefwahl musst Du zunächst einen Wahlschein beantragen. Das kannst Du persönlich oder schriftlich erledigen, geht aber auch per E-Mail und in sogar über ein Online-Formular, das es demnächst auch auf der Homepage der Stadt Düsseldorf geben wird.

Antrag per E-Mail

Schicke eine E-Mail an mit folgenden Angaben an vollständigen Vor-und Zunamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Düsseldorf und das Geburtsdatum enthalten. Wenn du möchtest, dass die Wahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden, dann gib diese unbedingt an. Die Wählerverzeichnis-Nummer musst Du übrigens nicht zwingend mit angeben. 

 

2. Wahlunterlagen ausfüllen

Die Wahlunterlagen werden Dir per Post zugeschickt – es sei denn, Du hast Dich dazu entschieden, direkt im Rathaus zu wählen.

Die Unterlagen bestehen aus:

  • einem Wahlschein
  • einem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises
  • einem amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einem amtlichen Wahlbriefumschlag
  • einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet und durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was zu tun ist.

 

3. Wahlbrief abschicken oder abgeben

Den verschlossenen Wahlbriefumschlag wirfst Du einfach in den Briefkasten, er muss nicht frankiert werden.

Die Adresse steht auf dem Umschlag. Der Postversand kann mehrere Tage dauern, deshalb denke bitte daran, den Wahlbrief rechtzeitig abzuschicken – spätestens bis zum Donnerstag vor der Wahl, bei abgelegeneren Orten unter Umständen noch früher. Ab dann solltest Du den Wahlbrief zur Sicherheit direkt bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder einwerfen.

Du kannst den Wahlbrief natürlich auch persönlich beim Amt für Statistik und Wahlen abgeben oder einwerfen: Brinckmannstraße 5, 40200 Düsseldorf


 


 

HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR BRIEFWAHL

1. Ab wann kann ich per Briefwahl wählen?

Du solltest Deinen Antrag so früh wie möglich bei der Stadtverwaltung stellen. Du musst dafür nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann allerdings erst frühestens nach den endgültigen Zulassungen der Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten und dem Druck der Stimmzettel erfolgen.

2. Kann ich die Briefwahl auch online beantragen?

Bald bietet Düsseldorf ein Online-Formular, um die Briefwahl zu beantragen. Schau mal auf der Homepage der Stadt nach.

3. Bis wann muss ich gewählt haben?

Dein Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, weil dann mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

4. Bis wann kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Die Unterlagen kannst Du bis 18 Uhr am Freitag vor der Wahl, also bis zum 11. September beantragen und in besonderen Fällen auch bis um 15 Uhr am Wahltag. Am besten machst Du das aber so früh wie möglich, denn Du solltest mehrere Tage für den Postversand einplanen.

5. Kann ich auch aus dem Ausland per Briefwahl wählen?

Na klar. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle, vorliegt.

Alle Infos hier beim Amt für Statistik und Wahlen.  


Hier die wichtigsten Informationen zur Kommunalwahl 2020 in Deutscher Gebärdensprache (DGS). DGSMenschen mit Hörbehinderungen sollen selbstbestimmt und gut informiert am 13.09.2020 wählen gehen. Darum haben die KSL.NRW sieben untertitelte DGS-Videos produziert, die die wichtigsten Fragen zur Kommunalwahl beantworten.

„Du hast die Wahl“ – Erklärfilm zur Kommunalwahl 2020 in einfacher Sprache. Dies ist ein Film in einfacher Sprache mit Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Er erklärt die Bedeutung von einer Wahlbenachrichtigung, des Stimmzettels und was eine Briefwahl ist. Er zeigt auch, wie das Wählen im Wahllokal funktioniert und worauf man achten muss.