Projekt ehemaliges Franziskanerkloster, insbesondere Wohnen im Hochpunkt

26. Feb 2016

An
Frau Marina Spillner
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1

Sehr geehrte Frau Spillner,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die kommende Sitzung zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Ist Wohnnutzung unterhalb des 12. Obergeschosses ausgeschlossen?
  2. Wenn nicht: Unter welchen baulichen bzw. technischen Voraussetzungen wäre eine Wohnnutzung unterhalb des 12. Obergeschosses immissionsschutzrechtlich zulässig?
  3. Was spricht aus Sicht der Verwaltung gegen eine Festsetzung der Wohnnutzung für bestimmte Etagen im Hochpunkt?

Sachdarstellung
Der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage im APS (61/9/2016) können wir nicht eindeutig entnehmen, ob Wohnnutzung unterhalb des 12. Obergeschosses möglich ist, wenn bestimmte baulichen Vorrichtungen (z. B. künstliche oder mechanische Belüftungsanlagen) eingerichtet werden.

Ebenfalls in der o. g. Antwort werden bessere Vermarktungsmöglichkeiten des Objekts gegen die Festsetzung der Wohnnutzung angeführt. Handelt es sich um das einzige Argument dagegen?

Mit freundlichen Grüßen

Annette Klinke          Kira Heyden          Jürgen Kamenschek



Antwort der Verwaltung